Kabinett beschließt Gesetzentwurf für weniger Bürokratie

Um den bürokratischen Aufwand bei Unternehmen und Bürgern zu verringern, hat das Bundeskabinett am Mittwoch den Entwurf des Bürokratieentlastungsgesetzes IV beschlossen. Geplant sind Änderungen im Handelsgesetzbuch, im Umsatzsteuergesetz, im Bundesmeldegesetz und im Unterhaltsvorschussgesetz.

So sollen nach dem Gesetzentwurf die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie beispielsweise Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von zehn auf acht Jahre verkürzt werden. Die Unternehmen sollen die Belege also früher als bisher entsorgen können und dadurch Aufbewahrungskosten sparen. Steuerberater sollen Generalvollmachten im Bereich der sozialen Sicherung künftig zentral hinterlegen können. Geplant ist auch, die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige abzuschaffen.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch sollen Schriftform- zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reichen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus. Entsprechende Herabstufungen seien unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant.

Auch sollen GmbH-Gesellschafter – bei Beschlüssen außerhalb einer Versammlung – ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz herabgestuft werden.

Die Möglichkeiten, öffentliche Versteigerungen durchzuführen, sollen erweitert werden. Künftig sollen sie wahlweise auch online per Live-Stream oder in hybrider Form (vor Ort und online) stattfinden können. Die Fluggastabfertigung kann nach dem Entwurf künftig auch digital erfolgen. Hierdurch würden die Abläufe am Flughafen beschleunigt. Zum Zweck der digitalen Fluggastabfertigung sollen mit ausdrücklicher Einwilligung des Reisenden bestimmte Daten aus dem Reisepass ausgelesen werden können. Die Äußerungsfrist bei Öffentlichkeitsbeteiligungen in Zulassungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung, in denen aufgrund von Änderungen des Vorhabens eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich ist, soll angemessen verkürzt werden können.

Redaktion beck-aktuell, ew, 13. März 2024 (ergänzt durch Material der dpa).