"Weil das so klar war, haben wir die Berufung zurückgezogen", sagte Riegele-Geschäftsführer Sebastian Priller. Die Augsburger Traditionsbrauerei hatte "Spezi" 1956 beim Deutschen Patentamt als Warenzeichen eintragen lassen. Die Konkurrenz aus München kam in den 1960ern auf den Markt. 1974 schlossen die beiden Brauereien dann eine Koexistenz- und Abgrenzungsvereinbarung, nach der die Münchner ihren Cola-Limo-Mix "Paulaner Spezi" nennen dürfen.
Nun wollte Riegele einen Lizenzvertrag schließen und Geld dafür bekommen, dass "Paulaner Spezi" weiterhin unter diesem Namen vertrieben werden darf. Priller sagte, Riegele zahle jedes Jahr fünf- bis sechsstellige Beträge für die "Spezi"-Markenrechte. Dass der Paulaner-Konzern sich an diesen Kosten nicht beteiligen soll, sei nicht nachvollziehbar.
Das Landgericht München hatte Paulaner allerdings recht gegeben: Die Vereinbarung von 1974 sei mit dem Willen zur endgültigen Beilegung der Streitigkeiten geschlossen worden. Im Vertrauen darauf habe Paulaner erheblich in die Marke investiert. Abgrenzungsvereinbarungen könnten nur außerordentlich gekündigt werden. Paulaner habe sich aber vertragstreu verhalten und somit keinen Anlass dafür gegeben. Der Absatz von "Paulaner Spezi" lag im vergangenen Jahr bei annähernd einer Million Hektoliter und ist damit mittlerweile größer als der Bierumsatz etwa der Marke Hacker/Pschorr.