Rechtsstreit um Kultgetränk "Spezi" vor LG München I

Gestern hat vor dem Landgericht München I ein Zivilrechtsstreit um das Kultgetränk "Spezi", eine Mischung aus Limonade und Cola, zwischen der Großbrauerei Paulaner und der Augsburger Riegele Brauerei begonnen. Die Kernfrage dabei lautet, ob Paulaner sein Getränk weiterhin "Spezi" nennen darf. Riegele will dafür Lizenzgebühren haben. Der Streitwert des Verfahrens beträgt zehn Millionen Euro. Beide Parteien zeigten sich aber verhandlungsbereit.

Riegele-Brauerei will Lizenzgebühren

"Das ist unbestritten, dass Riegele den Spezi erfunden hat", sagte Sebastian Priller-Riegele, der die Riegele-Brauerei mit seinem Vater leitet, nach der Verhandlung. Mitte der 1950er Jahre ließen die Mittelständler das Warenzeichen "Spezi" eintragen und prägten den Slogan: "Ein Spezi muss dabei sein." 1977 gründeten sie einen Verband, um die Produktion mit Hilfe anderer Brauereien in Lizenz zu erweitern. Auch von Paulaner will Riegele Geld, wenn die Münchner den "Paulaner Spezi" weiter vertreiben wollen. Nach Ansicht Paulaners eine Forderung ohne rechtliche Grundlage, weswegen man klagte.

Paulaner beruft sich auf Vereinbarung von 1974

Kompliziert machen die Lage nicht nur diverse Rechtsnachfolgen und Übertragungen bei Paulaner, sondern auch eine Vereinbarung von 1974 zwischen Riegele und der damaligen Paulaner Salvator Thomas-Bräu-AG. Worum es sich dabei handelt, darüber ist man uneins. Riegele spricht von einem Lizenzvertrag, den man nun gekündigt habe, verbunden mit dem Angebot für einen neuen Vertrag. Bei einem Absatz von 900.000 Hektolitern jährlich könnten bei Paulaner für so eine Lizenz bis zu fünf Millionen Euro im Jahr fällig werden, rechnete das Gericht vor. Paulaner erachtet eine solche Lizenz dagegen nicht für notwendig. Man habe 1974 nur vereinbart, die beiden Spezi-Getränke voneinander abzugrenzen und sie nebeneinander existieren zu lassen. Keine Rede von einem Lizenzvertrag. Zudem sei Spezi inzwischen eine Gattungsbezeichnung für diese Art von Cola-Limo-Mischungen. Auch das Landgericht tendierte zu der Ansicht. Nach vorläufiger Einschätzung handele es sich um eine Abgrenzungsvereinbarung, die Paulaner gestatte, ein eigenes Zeichen für sein Spezi-Getränk zu nutzen, sagte die Vorsitzende Richterin.

Beide Parteien verhandlungsbereit

"Es geht uns nicht darum, ´Paulaner Speziˋ zu vernichten", erklärte Riegele-Anwalt Axel Oldekop. Man wolle aber einen fairen Ausgleich dafür, dass man seit Jahren viel Geld in die Marke investiere und etwa gegen andere Konkurrenten vorgegangen sei, die auch "Spezi" verkaufen wollten. Die Türen für Verhandlungen seien weit offen. Auch Paulaner zeigte sich verhandlungsbereit. "Seit fast 50 Jahren gibt es Spezi von Paulaner und Riegele – jedes hat seinen eigenen Geschmack, jedes hat seine eigene Aufmachung, jedes hat seine eigenen Fans – und damit seinen Platz im Regal verdient", sagte Unternehmenssprecher Johannes Rieger. Man sei zuversichtlich, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Bis Mitte Juli ist dafür Zeit. Ein Urteil könnte am 30. August verkündet werden.

Redaktion beck-aktuell, Cordula Dieckmann, 29. Juni 2022 (dpa).