Millionenbußgeld bezahlt: Sperre von X in Brasilien aufgehoben

Die Online-Plattform X darf ihre Dienste in Brasilien wieder anbieten. Das dortige Oberste Gericht hat ihre Sperre in dem südamerikanischen Land aufgehoben. Zuvor hatte das Unternehmen des Tech-Milliardärs Elon Musk ein fälliges Bußgeld in Millionenhöhe gezahlt.

Das Bußgeld belief sich auf 28,6 Millionen Reais, also circa 4,7 Millionen Euro. Bundesrichter Alexandre de Moraes genehmigte nach dessen vollständiger Zahlung die sofortige Wiederaufnahme der Aktivitäten von X in Brasilien. Die Nationale Telekommunikationsagentur Anatel wurde angewiesen, die entsprechenden Maßnahmen zu ergreifen, um den Beschluss umzusetzen. Vorangegangen waren wochenlange Spannungen zwischen dem brasilianischen Justizsystem und Musks Unternehmen.

Moraes hatte am 30. August die Stilllegung von X im größten Land Lateinamerikas mit Millionen aktiven X-Nutzern angeordnet. Zuvor hatte die Nachrichtenplattform eine gerichtlich festgesetzte Frist zur Benennung eines rechtlichen Vertreters verstreichen lassen. Zudem weigerte sich das Unternehmen, die Konten rechtsgerichteter Aktivisten zu sperren, die Verschwörungserzählungen und Falschinformationen verbreiteten. Inzwischen kam X diesen Forderungen nach, obwohl Musk Widerstand dagegen angekündigt hatte.

Nach der Aufhebung der Sperre betonte X, man sei "stolz", nach Brasilien zurückzukehren. "Wir werden weiterhin Redefreiheit verteidigen, im Rahmen der Gesetze."

Alle Forderungen erfüllt

X hatte zuletzt nach der Überweisung der Millionenstrafe abermals die Aufhebung der Sperre beantragt. Laut Mitteilung des Obersten Gerichtshofs hatte das Unternehmen am 27. September nachgewiesen, den Rechtsvertreter für Brasilien ernannt und die Profile gesperrt zu haben.

Musk hatte Moraes einen Angriff auf die Meinungsfreiheit vorgeworfen und ihn als "bösen Diktator" bezeichnet. Der Milliardär, der im US-Wahlkampf seit einiger Zeit ein prominenter Unterstützer des republikanischen Ex-Präsidenten Donald Trump ist, gibt sich stets als Verteidiger der freien Rede. Wegen mutmaßlicher Behinderung der Justiz und Anstiftung zu Straftaten hatte der Bundesrichter im April bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Musk selbst eingeleitet.

Redaktion beck-aktuell, dbs, 9. Oktober 2024 (dpa).

Mehr zum Thema