Der Bundesrat berät am Freitag über eine Initiative der Länder Rheinland-Pfalz und Bremen. Ihr Entschließungsantrag geht zurück auf die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), die sich schon in ihrer Hauptverhandlung im September 2025 für eine Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz ausgesprochen hatte.
Dass sich nun der Bundesrat mit der Forderung befasse, sei ein wichtiger Schritt, so Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Wessels, Präsident der BRAK, in einer Mitteilung vom Dienstag. Die Unabhängigkeit der Anwaltschaft und eine ausdrückliche Verankerung im Grundgesetz sei rechtsstaatlich dringend geboten.
In Zeiten zunehmender Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit müsse die verfassungsrechtliche Aufgabe der Anwaltschaft, Mandantinnen und Mandanten bei der Wahrung und Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen, gezielt im Grundgesetz abgesichert werden.
Vorzeitige Absage durch die Bundesregierung
Die Bundesregierung erteilt der Forderung der BRAK jedoch schon vor der Sitzung des Bundesrates eine klare Absage, wie zunächst LTO berichtete. Auf eine Anfrage des Linken-MdB Aaron Valent erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium Frank Schwabe (SPD), die Bundesregierung sei der Auffassung, dass die vorgeschlagene Regelung nicht erforderlich sei. Die Antwort liegt beck-aktuell vor. Es bestehe bereits ein umfassendes verfassungsrechtliches Schutzniveau durch das Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 GG, die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG und die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 GG, heißt es darin.
Die Bundesregierung unterstütze zudem bereits die Convention for the protection of the profession of lawyers, die erarbeitet worden sei, um Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte international besser zu schützen. Die Konvention sei das erste bindende völkerrechtliche Instrument zum Schutz der Berufsausübung der Anwaltschaft. Es sei beabsichtigt, dass Deutschland die Konvention in Kürze zeichne.


