Die 169. Hauptversammlung der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat sich in ihrer Sitzung am 19. September in Hannover einstimmig für die Verankerung eines unabhängigen anwaltlichen Beistands im Grundgesetz ausgesprochen. Die Verteidigung und Durchsetzung von Rechten sei weltweit gefährdet, auch in Demokratien. Aus Sicht der Kammer können allein demokratische Wahlen keine ausreichende Sicherung gegen staatliche Eingriffe gewährleisten. Daher sei es dringend geboten, das Recht auf anwaltliche Unterstützung im Grundgesetz zu verankern. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung müsse dabei bei denjenigen ansetzen, die Rechtsrat suchen.
Konkret schlägt die BRAK eine Ergänzung des Art. 19 GG um einen Abs. 5 vor: "Jedermann hat das Recht, sich vor Gericht und in außergerichtlichen Rechtsangelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen." Ein entsprechendes Papier will sie an die rechtspolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, den Rechtsausschuss des Bundestages und das Bundesjustizministerium weiterleiten.
Schatzmeisterin Leonora Holling erklärte dazu: "Es ist die verfassungsrechtlich geschützte Aufgabe von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, ihre Mandantschaft bei der Wahrung und Geltendmachung ihrer Rechte zu unterstützen. Hiermit korrespondiert der Anspruch eines Jeden auf rechtlichen Beistand! Dies ist das Fundament unseres Rechtsstaates."


