Bosniens Verfassungsgericht hebt Gesetze zur Abspaltung der Justiz auf

Die Justiz im serbischen Landesteil Bosniens soll auf Betreiben des mehrheitlich nationalistischen bos­nisch-ser­bi­schen Par­la­ments abgespalten werden. Nun hat das Verfassungsgericht in Sarajevo die separatistischen Gesetze vorerst gestoppt.

Die neuen Justizgesetze des nationalistischen Gebietspräsidenten Milorad Dodik sind somit vorerst außer Kraft. Sie sehen vor, dass die Justizorgane des bosnischen Staats und die Bundespolizei auf dem serbischen Gebiet von Bosnien-Herzegowina, der Republika Srpska (RS), keine Amtshoheit mehr hätten und die Tätigkeit ihrer Mitarbeitenden in der RS strafbar wäre.

Das Verfassungsgericht begründete die vorläufige Aufhebung der Gesetze damit, dass ihre Anwendung die Verfassungs- und Rechtsordnung und die politische Stabilität Bosniens gefährden würde. Ihre Umsetzung könne zu Konflikten zwischen Beamten der staatlichen Institutionen und denen der RS führen, was in der Folge sogar den Frieden im Land gefährden würde.

Folgen nicht absehbar

Bosnien-Herzegowina, eine ehemalige jugoslawische Teilrepublik, wurde nach dem Krieg von 1992 bis 1995 durch das Friedensabkommen von Dayton als Staat wiederhergestellt. Die beiden Landesteile, die Republika Srpska und die bosnisch-kroatische Föderation, verfügen seitdem über weitreichende Autonomierechte.

Die Justizgesetze, die Dodik in der vergangenen Woche gegengezeichnet hatte, würden den Staat in zentralen Bereichen aufspalten. Nach Ansicht von Experten sind die Gesetze verfassungswidrig und könnten Bosnien-Herzegowina in eine schwere politische Krise stürzen. Die Folgen seien nicht absehbar.

Dodik hat bereits angekündigt, dass er die einstweilige Verfügung des Verfassungsgerichts nicht anerkennen will. In der vergangenen Woche hatte ihn ein Gericht in Sarajevo wegen seines verfassungsfeindlichen Handelns zu einer einjährigen Haftstrafe und zum Amtsverlust verurteilt. Der erstinstanzliche Spruch ist aber noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, dd, 10. März 2025 (dpa).

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