Bosnische Serben beschließen separatistische Justizgesetze

Nationalisten im serbischen Landesteil von Bosnien-Herzegowina arbeiten seit Jahren an dessen Abspaltung. Nun hat das bosnisch-serbische Parlament Gesetze verabschiedet, die eine Abspaltung der Justiz des serbischen Landesteils aus dem Justizsystem des Gesamtstaates vorsehen. 

Bosnien-Herzegowina, eine ehemalige jugoslawische Teilrepublik, wurde nach dem blutigen Krieg von 1992 bis 1995 durch das Friedensabkommen von Dayton als Staat wiederhergestellt. Die beiden Landesteile, die Republika Srpska und die bosnisch-kroatische Föderation, verfügen seitdem über weitreichende Autonomierechte.

Die regierenden Nationalisten in der Republika Srpska stimmten in der Verwaltungshauptstadt Banja Luka mit 49 Stimmen für das Gesetzespaket, während drei Abgeordnete dagegen votierten. Die meisten Oppositionspolitiker boykottierten die Abstimmung, berichtete der regionale Sender RTRS. Staatliche Institutionen wie Gerichte, die Staatsanwaltschaft, der Oberste Justizrat und die Bundespolizei Sipa sollen laut den Beschlüssen auf dem Gebiet der Republika Srpska keine Kompetenzen mehr haben.

Nach Ansicht von Experten sind die beschlossenen Gesetze verfassungswidrig und könnten Bosnien-Herzegowina in eine schwere politische Krise stürzen. Das Parlament der Republika Srpska sei nicht befugt, Gesetze zu erlassen, die die verfassungsmäßige Ordnung des Gesamtstaates untergraben. Es wird erwartet, dass der Hohe Vertreter der internationalen Gemeinschaft, der Deutsche Christian Schmidt, sowie das bosnische Verfassungsgericht die Gesetze aufheben werden.

Der bosnisch-serbische Präsident Milorad Dodik, ein Nationalist mit engen Verbindungen zu Russlands Präsident Wladimir Putin und der nationalistischen Führung Serbiens, strebt seit Jahren die Abspaltung der Republika Srpska vom bosnischen Gesamtstaat an. Am Mittwoch verurteilte ein Gericht in Sarajevo Dodik wegen Missachtung der verfassungsmäßigen Ordnung zu einer einjährigen Haftstrafe und Amtsverlust. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, bw, 28. Februar 2025 (dpa).

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