Nach Schließung der Blauen Moschee: Verein klagt

Vor drei Wochen hat das Bundesinnenministerium die Blaue Moschee in Hamburg geschlossen und den dort ansässigen Verein "Islamisches Zentrum Hamburg e.V." (IZH) wegen verfassungsfeindlicher Ziele verboten. Nun klagt der Verein vor dem BVerwG: Die Moschee solle wieder öffnen.

Mit der Schließung der Imam-Ali-Moschee – so der offizielle Name des schiitischen Gotteshauses in Hamburg – entziehe das Ministerium den sich dort versammelnden gläubigen Schiiten eine wichtige Glaubenseinrichtung und hindere sie an der im Grundgesetz verankerten freien und ungestörten Religionsausübung, teilte der Anwalt des IZH mit. Das BVerwG in Leipzig bestätigte den Eingang der Klage.

Oberstes Ziel sei es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen. "Wenn es das Bundesministerium des Innern ernst meint und die schiitische Glaubens- und Religionsausübung ausdrücklich nicht von dem Verbot des IZH betroffen sein soll, sollte es keine Bedenken gegen die Weiternutzung des Gotteshauses zum Zwecke der Religionsausübung geben", heißt es in der Erklärung.

Zugleich monierten die IZH-Vertreter, dass das Ministerium Gesprächsangebote des Vereins im Vorfeld des Verbots ausgeschlagen habe. "Das IZH als Verein sowie die von der Durchsuchung betroffenen Personen wollen auch weiterhin gerne mit den Behörden kooperieren", hieß es.

Verein verboten, Vermögen beschlagnahmt

Am 24. Juli hatte das Bundesinnenministerium den als extremistisch eingestuften Verein gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 VereinsG verboten und das Vereinsvermögen beschlagnahmt. Dazu gehörte auch die Blaue Moschee, die geschlossen wurde und aktuell vom BMI verwaltet wird. Beim IZH handele es um eine islamistische Organisation, die verfassungsfeindliche Ziele verfolge, hieß es in einer Mitteilung des Ministeriums. Das IZH sei als direkte Vertretung des iranischen "Revolutionsführers" zu sehen und verbreite dessen Ideologie in Deutschland. Dies bezeichneten die Vertreter des IZH als "Unterstellung", der man mit der Klage entgegentreten wolle.

Ebenfalls verboten wurden bundesweit mehrere Teilorganisationen des IZH. Im Rahmen der Verbotsverfügung hatten Durchsuchungen in 53 Objekten in Hamburg, Bremen, Berlin, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Nordrhein-Westfalen sowie Bayern unter Beteiligung von Sicherheitsbehörden des Bundes und der jeweiligen Länder stattgefunden.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das IZH im Zuge der Verbotsverfügung als "bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa" bezeichnet. "Dem Treiben dieser Islamisten haben wir ein Ende gesetzt. Das ist ein weiterer konsequenter Schritt gegen islamistischen Extremismus", ließ sich Faeser zitieren. Ein Verbot war – insbesondere aus den Reihen der CDU – bereits seit der brutalen Niederschlagung der Massenproteste im Iran 2022 gefordert worden.

BMI will Moschee mit "besonderem Respekt" behandeln

Vorläufig sei das Vermögen des IZH und seiner Teilorganisationen, insbesondere die Immobilien nur beschlagnahmt, teilte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums auf dpa-Anfrage mit. Erst mit der Unanfechtbarkeit der Verbotsverfügung würde der Bund die Immobilien als Teil des Vereinsvermögens durch Einziehung nach dem Vereinsgesetz erwerben. Bis dahin beschränke sich die Verwaltung auf die Erhaltung der Immobilien, dazu gehöre auch die "Erhaltung der laufenden Geschäfte wie Sicherheit, Müllentsorgung oder Reparaturen". Dabei werde man die Blaue Moschee "mit dem notwendigen besonderen Respekt vor dem Sakralcharakter" behandeln, sagte der Sprecher. Aufgrund des laufenden Verfahrens könne das Ministerium derzeit keine weiteren Auskünfte zu einer möglichen zukünftigen Nutzung treffen.

Es ist bereits die zweite Klage, die dem BVerwG im Zusammenhang mit der Verbotsverfügung vorliegt. In der vergangenen Woche hatte bereits das ebenfalls verbotene "Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt" Klage und einen Eilantrag in Leipzig gegen dasVerbot gestellt.

Redaktion beck-aktuell, dd, 14. August 2024 (dpa).