Wiesenhofs Regionalwerbung für Hähnchen ist irreführend

Wiesenhof darf seine tiefgefrorene Hähnchen aus Sachsen-Anhalt nicht mit der Werbeaussage "von regionalen Höfen" bewerben, wenn das Hähnchen beispielsweise in Stuttgart verkauft wird. Diese Sichtweise der Verbraucherzentrale (VZ) Baden-Württemberg hat nun der BGH bestätigt.

Wiesenhof hatte nach Angaben der VZ auf einer Verpackung für Hähnchen mit der Aussage "Deutsches Geflügel von regionalen Höfen" geworben. Das Hähnchen, das in einem Stuttgarter Supermarkt verkauft wurde, stammte laut VZ jedoch aus Sachsen-Anhalt. Das hätten die Verbraucherinnen und Verbraucher allerdings erst auf den zweiten Blick erfahren: auf einem kleinen Etikett am Verschluss.

Der Bundesgerichtshof habe nun deutlich gemacht, dass diese Werbeaussage irreführend sei und sie untersagt, so Vanessa Schifano, Lebensmittelexpertin der VZ Baden-Württemberg. Bereits die Vorinstanzen hätten dies so gesehen (Landgericht Oldenburg, Urteil vom 13.09.2022 – 12 O 112/22 und Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 28.02.2023 – 6 U 125/22). Die Entscheidung des OLG habe Wiesenhof mit der Nichtzulassungsbeschwerde angegriffen. Diese habe der BGH nun zurückgewiesen. Das Unternehmen habe die beanstandete Werbung inzwischen geändert.

Wiesenhof habe mit seiner Geflügel-Werbung ausgenutzt, dass es keine gesetzliche Regelung für Regionalwerbung gibt, sagte Schifano. Um solch irreführende Regionalwerbung künftig zu verhindern, sollte der Gesetzgeber aus ihrer Sicht tätig werden. Denn: Ungenaue oder irreführende Werbung mit Regionalität beschäftige die Verbraucherzentrale immer wieder. "Erst vor kurzem haben wir in zwei Fällen Urteile gegen Aldi erstritten, weil Aldi Birnen und ein Kürbiskernöl irreführend mit falschen Regionalangaben beworben hatte", so Schifano. Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale habe außerdem gezeigt, dass viele Anbieter den Begriff "Region" sehr weit fassen und dass es bei der Frage, wo Lebensmittel tatsächlich herkommen, häufig an Transparenz mangele.

BGH

Redaktion beck-aktuell, gk, 28. November 2023.