Verbraucherzentrale: Werbung mit Regionalität erfordert Regionalbezug der Produkte
Wenn Hersteller von Produkten mit der Regionalität ihrer Produkte werben und dieser Regionalitätsbezug fehlt, dann ist das klar rechtswidrig, erläutert Christiane Manthey, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. So sei es auch im Fall der Firma Schlör gewesen. Obwohl nachweislich keine Äpfel aus der Region Karlsruhe verarbeitet worden seien, habe der "Karlsruher Apfelsaft“ gerade diesen Eindruck erweckt.
Verbrauchertäuschung über Herkunft der Äpfel
Die Verbraucher seien mithin vom Hersteller über die Herkunft der Äpfel getäuscht worden, so Manthey weiter. Das sei kein Einzelfall. Immer wieder erreichten die Verbraucherzentrale Beschwerden über angeblich regionale Produkte. So seien beispielsweise im Jahr 2016 "Eier aus der Region" von "Familienbetriebe[n] aus der Region Baden und Breisgau" beworben worden, die tatsächlich laut Erzeugercode direkt auf dem Ei aus dem Kreis Paderborn stammten.
Problem: Begriff "regional" zu ungenau
Das Problem sei dabei, dass der Begriff "regional" unscharf und rechtlich nicht geschützt sei. Nur bei eindeutig falschem Ortsbezug könne die Verbraucherzentrale rechtlich gegen die Anbieter vorgehen, wie im Fall der Firma Schlör geschehen. Der Hersteller gab laut Verbraucherzentrale eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er dürfe nun nicht mehr mit dem Ortsbezug zu Karlsruhe und der Produktion des Apfelsaftes mit Karlsruher Äpfeln werben, wenn diese tatsächlich nicht aus den beworbenen Anbaugebieten oder dem Landkreis stammen.