Der Mann hatte am Tattag in Passau einen ICE-Zug der Deutschen Bahn bestiegen und während der Fahrt nach Nürnberg mit einem Messer nacheinander mehrere Fahrgäste angegriffen. Diese hatten schwere Verletzungen erlitten und die Attacke nur wegen der schnellen medizinischen Versorgung überlebt. Der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 17.10.2023 – 3 StR 244/23) hat das zuvor ergangene Urteil des Oberlandesgerichts München überprüft und keine Rechtsfehler gefunden.
Nach den Feststellungen des OLG war der Angeklagte entgegen einer ursprünglichen Vermutung und seiner eigenen Einlassung bei der Tatbegehung voll schuldfähig. Das Gericht hatte zu dieser Frage mehrere psychiatrische Sachverständige gehört. Danach hatte der Angeklagte seine psychische Erkrankung lediglich vorgetäuscht, um einer Bestrafung zu entgehen. Der seit 2014 in Deutschland lebende Islamist hatte sich laut OLG ab 2017 in seinem Glauben extrem radikalisiert und hing einer islamistisch-salafistischen Ideologie an. Er habe als Einzeltäter den Entschluss gefasst, sich durch eine terroristische Gewalttat in Deutschland am "Jihad" gegen "Ungläubige" zu beteiligten.