Das neue Urteil lautete erneut auf mehrfachen Mord, versuchten Mord und versuchten Totschlag. Neben der lebenslangen Freiheitsstrafe hatte das LG die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Amokfahrers in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Tenor hat sich damit im Vergleich zum ersten Urteil gegen den Amokfahrer vom August 2022, das der BGH im September 2023 wegen Begründungsfehlern aufgehoben hatte, nicht geändert. Der Mann leidet unter einer paranoiden Schizophrenie mit Wahnvorstellungen.
Er war mit seinem Pkw am 1. Dezember 2020 zur Mittagszeit mit hoher Geschwindigkeit durch die belebte Fußgängerzone in der Trierer Innenstadt gerast. Dabei steuerte er seinen Pkw in der Absicht, möglichst viele Menschen zu töten, gezielt auf verschiedene Personen und Personengruppen zu. Sechs Menschen erlagen nach der Kollision mit dem Fahrzeug ihren Verletzungen. Weitere zwölf Personen wurden – zum Teil schwer – verletzt.