Ein junger Mann spielte in den Jahren 2008-2013 Online-Poker (Pot Limit Omaha) und erzielte bei einem wöchentlichen Aufwand von etwa 20 Stunden damit ganz ordentliche Gewinne – laut Schätzung des Finanzamts zwischen 80.000 und 550.000 Euro jährlich. Nach einer Betriebsprüfung im Jahr 2013 setzte die Behörde 2017 Einkommensteuer von insgesamt rund 230.000 Euro fest. Der Student wehrte sich und gab an, Pokern sei lediglich ein Hobby. Seine Klage hatte keinen Erfolg: Sowohl das FG als auch der BFH wiesen sie ab (Urteil vom 02.04.2025 - X R 26/21).
Alle Voraussetzungen, die § 15 Abs. 2 EStG für eine Besteuerung fordert, liegen dem BFH zufolge vor: Unter anderem spielte der junge Mann nachhaltig mit Gewinnerzielungsabsicht, denn immerhin zog er aus dem regelmäßigen Spiel jahrelang erkleckliche Summen, aus denen er seinen Lebensunterhalt bestritt. Ob er nun beschlossen hatte, Berufsspieler zu werden oder nicht, spiele dabei keine Rolle. Auch das Argument, er habe nur an sechs Präsenzturnieren teilgenommen und sonst nur online gespielt, ließ der BFH nicht gelten. Er stellte auf die Anzahl der Online-Spiele ab, die der Steuerpflichtige absolviert hatte. Auch hindere ein Studium ihn nicht daran, sich gewerblich zu betätigen.
Poker ist kein Glücksspiel…
Die Münchener Richterinnen und Richter bejahten auch den Austausch von Leistung und Gegenleistung, wie er von der Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr vonnöten ist. Bei einem Glücksspiel könne es an einer "Leistung" fehlen. Wie schon in der Entscheidung um die Poker-Variante "Texas Hold’em" erklärte der BFH aber, dass gerade auf lange Sicht die individuellen Fähigkeiten der Teilnehmer den Ausgang des Spiels prägen. Die Zufalls- und Glückskomponenten würden mit zunehmender Anzahl der Spiele egalisiert.
Zwar sei die Verteilung der Karten auf die Spieler vom Zufall abhängig. Die eigentliche Prägung des Spiels geschehe aber durch die individuellen Entscheidungen der Spieler darüber, wie sie auf diese Karten reagieren, insbesondere ob, wann und in welcher Höhe sie Einsätze leisten. Bei dem Spiel "Pot Limit Omaha" komme es sogar noch mehr als bei "Texas Hold’em" auf die Strategie des einzelnen Spielers an.
…und auch kein bloßes Hobby für den Studenten
Wer beispielsweise an zwölf Online-Tischen gleichzeitig und mit Erfolg spiele, lasse die Professionalität seines Tuns eindeutig erkennen. Auch seine Selbstvermarktung im Netz spricht dem BFH zufolge für ein geschäftsmäßiges Auftreten des Studenten. Hinzu komme die aufgewendete Zeit von rund 20 Stunden in der Woche. Das sei kein Hobby, sondern ein Gewerbe.