Beratungsmonopol der Anwälte wackelt: "Viele Länder leben gut ohne diese Regelung"
© Frank Eidel

Der bayerische Vorstoß, Rechtsschutzversicherern außergerichtliche Beratung zu erlauben, sorgt in der Anwaltschaft für Aufregung. Im Interview erklärt Markus Hartung die Folgen für Anwaltskanzleien und warum es ein "Level Playing Field" braucht. Kippt nun ein deutsches Tabu?

beck-aktuell: Herr Hartung, der Freistaat Bayern möchte Rechtsschutzversicherern künftig die außergerichtliche Beratung und Vertretung erlauben. Was würde sich ändern, wenn das Gesetz tatsächlich kommt?

Markus Hartung: Das hätte verschiedene Konsequenzen. Zunächst müsste man sich fragen, warum allein Rechtsschutzversicherer außergerichtliche Rechtsberatung anbieten dürften – und nicht andere Rechtsdienstleister, die bisher nur in engen Bereichen wie Inkasso-, Renten- oder ausländischem Recht tätig sein dürfen. Sollte es für Rechtsschutzversicherer eine Ausweitung geben, hätten vor allem die bereits existierenden "Begleitdienste" wie telefonische Rechtsberatung oder Zentralkanzleien Umsatzeinbußen zu befürchten. Denn Versicherte wenden sich sehr gern direkt an ihre Versicherung, wenn sie rechtliche Fragen haben – das ist eine etablierte Vertrauensbeziehung und darf nicht unterschätzt werden.

Versicherer wie die ARAG werben bereits offensiv damit, Beratung anzubieten. Die Versicherung ist damit für viele ohnehin die erste Anlaufstelle neben Empfehlungen im Freundeskreis. Wenn der Versicherer künftig auch selbst beraten darf, wird das von vielen genutzt werden.

"Die Versicherer sind bereits Gatekeeper"

beck-aktuell: Die Anwaltschaft, insbesondere der Deutsche Anwaltverein (DAV), schlägt Alarm. Kritisiert wird unter anderem, dass Rechtsschutzversicherer zu "Gatekeepern" werden. Teilen Sie diese Sorge?

Markus Hartung: Es stimmt, dass Versicherer schon heute eine Art Gatekeeper-Funktion haben, denn ihre Versicherten vertrauen ihnen sehr. Der Präsident des DAV betont hingegen, dass Versicherer kein ausschließlich am Kundeninteresse orientiertes Mandat hätten. Zudem befürchtet der DAV Interessenkonflikte, wenn ein Unternehmen potenziell beide Parteien eines Streits berät – etwa, wenn beide beim selben Versicherer versichert sind.

Die Stellungnahme des DAV-Präsidenten hat natürlich eine Verbandsseite, aber er hat auch eine Reihe von guten Punkten: Die Rechtsschutzversicherer sind als Finanzdienstleister streng reguliert, etwa durch die BaFin. Der Gesetzgeber müsste zwingend Regeln etablieren, um Interessenkonflikte zu verhindern, etwa durch eine klare Trennung von Beratung und Finanzierung innerhalb der Versicherer. Die anwaltliche Tätigkeit ist eng geregelt, etwa bei Interessenkonflikten und Anwaltshonorar. Wenn neue Player auf den Beratungsmarkt kämen – etwa Rechtsschutzversicherer – dann müsste ein "Level Playing Field" geschaffen werden.

"Ob diese Sonderregelung in Deutschland dauerhaft zu halten ist, bezweifle ich"

beck-aktuell: Der DAV verweist auf ein Urteil des BGH aus den 1960er Jahren, das Versicherern Beratung verbietet, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Gibt es dafür Vorbilder oder abweichende Regelungen im Ausland?

Markus Hartung: Tatsächlich ist Deutschland damit eine Ausnahme. Unsere Nachbarländer, etwa die Schweiz, die Niederlande oder Großbritannien, erlauben Rechtsschutzversicherern, eigene juristische Beratung anzubieten. Die Erfahrungen dort sind positiv: Es gibt keine auffälligen Beschwerden über Rechtsberatung durch Versicherer, die über den Normalbereich hinausgehen. In Deutschland betonen wir oft, dass Versicherer nur als Zahlungspartner fungieren sollen, während die außergerichtliche Rechtsberatung in der Hand der Kanzleien bleibt. Doch diese Abschottung ist international eher ungewöhnlich.

Ob diese Sonderregelung in Deutschland dauerhaft zu halten ist, bezweifle ich. Bislang hat sie Bestand, aber mit Initiativen wie der aus Bayern wird sie erneut hinterfragt. Alle Beteiligten warten nun auf weitere Informationen zu der bayerischen Initiative, um Reichweite und Folgen eingehend diskutieren zu können.

beck-aktuell: Der DAV argumentiert, die Reformkommission zum "Zivilprozess der Zukunft" habe ausdrücklich keine Ausweitung der Beratungsrechte für Versicherer empfohlen. War das Thema überhaupt Teil Ihrer Überlegungen?

Markus Hartung: Nein, überhaupt nicht. Die Reformkommission hatte den Auftrag, sich mit der Digitalisierung der Justiz, möglichen Reformen der Zivilprozessordnung und dem Ablauf streitiger Gerichtsverfahren zu befassen – nicht mit der Organisation des außergerichtlichen Rechtsdienstleistungsmarktes, und nur um den geht es bei der bayerischen Initiative. Es ging uns unter anderem um die Vereinfachung gerichtlicher Abläufe und besseren Zugang zur Justiz, etwa durch Online-Verfahren. Dass Rechtsschutzversicherer Beratungsrechte erhalten könnten, war kein Thema.

"Wir bewegen uns oft auf dem Level von Meinungen"

beck-aktuell: Wie schätzen Sie die weitere Entwicklung ein? Ist ein Paradigmenwechsel zu erwarten?

Markus Hartung: Über Nacht geschieht hier nichts. Die Initiative wird zunächst mal auf Ebene der Länder diskutiert. Ob die JuMiKo einen entsprechenden Beschluss fassen wird, ist offen. Würde die JuMiKo den Bundesgesetzgeber bitten, eine Reform des RDG in Angriff zu nehmen, würde das erhebliche Zeit in Anspruch nehmen. 

Die bayerische Initiative hat aber eine wichtige Diskussion angestoßen, denn die Reform des RDG steht schon lange auf der Tagesordnung, und je leistungsfähiger die Künstliche Intelligenz wird, desto drängender stellen sich die Fragen. Wir sollten nicht glauben, dass wir die Existenz niedrigschwelliger und automatisierter Rechtsdienstleistungsangebote mit den Mitteln des RDG in den Griff bekommen. Hier wünscht man sich Gesetzgebung unter Berücksichtigung der Wirklichkeit, nicht von Standesinteressen. Wir werden uns künftig noch öfter mit Marktzugangs- und Berufsrechtsfragen beschäftigen müssen – schon, weil die Digitalisierung und neue Dienstleister den Markt in Bewegung bringen.

beck-aktuell: Herr Hartung, vielen Dank für Ihre Einschätzungen!

Markus Hartung ist Rechtsanwalt und Mediator in Berlin, Senior Fellow des Bucerius Center on the Legal Profession und Mitglied des Berufsrechtsausschusses des DAV. Er ist Mitglied der ZPO Reformkommission, die im Januar 2025 ihren Abschlussbericht vorgelegt hat.

Die Fragen stellte Dr. Hendrik Wieduwilt.

Das Interview basiert auf einem Gespräch aus Folge 70 von Gerechtigkeit & Loseblatt – Die Woche im Recht, dem Podcast von NJW und beck-aktuell.

Redaktion beck-aktuell, Dr. Hendrik Wieduwilt, 21. Oktober 2025.

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