Zivilprozess der Zukunft: BMJ-Reformkommission legt Abschlussbericht vor

Modern, nutzerfreundlich, barrierearm: das ist das Leitbild, an dem sich die Reformkommission "Zivilprozess der Zukunft" bei ihrer Arbeit orientiert hat. Auf Beschluss der Landesjustizministerinnen und -minister hatte das BMJ die Kommission betreut. Ihr Abschlussbericht liegt jetzt vor.

Das Ziel: Verfahren beschleunigen, effizienter gestalten und die Chancen der Digitalisierung nutzen. Zentrale Bausteine dafür laut Bericht: klare Verfahrensregeln, eine transparente Kommunikation sowie die bessere Vorhersehbarkeit von Abläufen. Ihre Handlungsempfehlungen hat die Kommission jetzt vorgestellt.

Es soll ein bundesweites Justizportal als zentrale Anlaufstelle für alle justizbezogenen Informationen und Dienstleistungen eingeführt werden. Neben Informationen und Auskünften soll das Portal den Rechtsuchenden ermöglichen, digital Justizdienstleistungen in Anspruch zu nehmen, Anträge einzureichen und über dieses Klagen zu erheben.

Die verfahrensbezogene Kommunikation im Zivilprozess soll über eine bundeseinheitliche und cloudbasierte Kommunikationsplattform erfolgen. Sämtliche verfahrensbezogenen elektronischen Dokumente sollen an die Plattform übermittelt, dort bereitgestellt, eingesehen, abgerufen und auch bearbeitet werden können. Das soll eine reibungslose und sichere Kommunikation zwischen den Beteiligten gewährleisten.

Das seitenbasierte pdf-Format soll durch einen maschinenverarbeitbaren digitalen Parteivortrag ersetzt werden. Dazu soll ein digitales Verfahrensdokument erprobt werden, das den Parteien einen geordneten und gegliederten Vortrag ermöglicht.

Das Kammerprinzip soll gestärkt und die Spezialisierung einzelner Kammern ausgebaut werden. Die Kammern sollen in Spezialmaterien sowie ab einem bestimmten Streitwert originär zuständig sein.

Die Gerichte sollen bereits zu einem frühen Zeitpunkt verfahrensfördernde Maßnahmen ergreifen. Dies umfasst unter anderem Organisationstermine und gerichtliche Hinweispflichten.

Die Beweisaufnahme soll effizienter gestaltet werden. Dies soll insbesondere durch digitale Lösungen erfolgen.  Das betrifft beispielsweise ein digitales Beweisverzeichnis oder die Verwertung von Zeugenaussagen in Parallelverfahren durch Ton- und/oder Videoaufzeichnungen.

Weitere Handlungsempfehlungen

Es soll ein digitales Vollstreckungsregister eingerichtet werden. Das elektronische Empfangsbekenntnis soll abgeschafft und künftig die Zustellung fingiert werden. Die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen soll verpflichtend werden. Zuverlässige Anwendungen zur automatisierten Anonymisierung sind hierfür unentbehrlich.

"Eine Wegbeschreibung zu einer Ziviljustiz im digitalen Zeitalter liegt auf dem Tisch", sagte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). Die Vorschläge der Kommission müssten jetzt zeitnah diskutiert und die Modernisierung des Zivilprozesses umgesetzt werden. "Das ist eine zentrale Aufgabe des nächsten Bundesjustizministers bzw. der nächsten Bundesjustizministerin." Der Abschlussbericht soll bei der nächsten Sitzung des Bund-Länder-Digitalgipfels im Frühjahr 2025 zentraler Tagesordnungspunkt sein.

Redaktion beck-aktuell, bw, 3. Februar 2025.