Bayerische Rechtsanwaltskammern führen Qualitätssiegel für Ausbildungskanzleien ein

Die Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München haben ein neues Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien eingeführt. Das Siegel "Azubi-geprüft" soll die Qualität der Ausbildung sichern und engagierte Kanzleien sichtbar machen. Weitere Kammern planen ähnliche Initiativen.

Mit einem neuen Qualitätssiegel für ausbildende Kanzleien wollen die Rechtsanwaltskammern Bamberg, Nürnberg und München engagierte Kanzleien sichtbar machen, die sich besonders um die Ausbildung junger Leute bemühen. Hintergrund dieser Initiative sind rückläufige Ausbildungszahlen und die Abwanderung ausgebildeter Fachkräfte in andere Berufssparten, wie die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) mitteilt.

Das Qualitätssiegel "Azubi-geprüft" soll Kanzleien als attraktive Ausbilder und Arbeitgeber hervorheben. Es bietet laut BRAK eine Win-Win-Situation: Kanzleien, die sich zertifizieren ließen, würden als fördernde und gewinnende Arbeitsumgebungen sichtbar, während Bewerberinnen und Bewerber ein Indiz für eine qualitativ hochwertige Ausbildung erhielten.

Auch andere Kammern vergeben bereits ähnliche Siegel

Um das Siegel zu erhalten, müssen Kanzleien demnach bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören die Verpflichtung zu wertschätzenden Leitsätzen für eine gelingende Ausbildung, eine faire Vergütung mindestens in Höhe der Empfehlungen der jeweiligen Rechtsanwaltskammer und eine ausbildungsorientierte Fortbildung ihrer Führungskräfte. Zudem müssen sich in Ausbildung befindende und aktive Rechtsanwaltsfachangestellte die Qualität der Ausbildung bestätigen. Erfüllt eine Kanzlei diese Kriterien, darf sie das Qualitätssiegel "Azubi-geprüft" für einen Zeitraum von drei Jahren führen.

Die Initiative für das Siegel ging ursprünglich von der Rechtsanwaltskammer Koblenz aus. Auch die Kammern in Freiburg, Karlsruhe und Sachsen haben das Siegel bereits eingeführt. Berlin plant, demnächst ein ähnliches Qualitätssiegel anzubieten.

Redaktion beck-aktuell, mam, 25. März 2025.

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