Bayer will zwei neue Glyphosat-Urteile in den USA anfechten

Im Streit um angebliche Krebsrisiken glyphosathaltiger Unkrautvernichter musste Bayer in den USA zwei Gerichtsniederlagen binnen einer Woche einstecken. Der Konzern will dies nicht auf sich sitzen lassen und hat die Anfechtung beider Urteile angekündigt. Zuvor hatte er neun Fälle für sich entschieden.

Im jüngsten Fall hatte ein Geschworenengericht in Philadelphia dem 83-jährigen Ernie Caranci, der Glyphosat für sein Krebsleiden verantwortlich macht, 25 Millionen US-Dollar Schadensersatz sowie 150 Millionen Dollar Strafschadensersatz zugesprochen. Die Schadenersatz-Summe könnte zwar noch sinken – denn US-Laienjurys sprechen Klägern oftmals hohe Summen zu, die Richter nicht selten senken. Dennoch kündigte Bayer an, das Urteil anzufechten. Der Konzern sei weiter von der Sicherheit von Glyphosat überzeugt. 

Die Probleme rund um den glyphosathaltigen Unkrautvernichter Roundup hatte Bayer sich 2018 mit der über 60 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Übernahme aufgehalst. Im gleichen Jahr folgte ein erstes Urteil gegen den Dax-Konzern, das in den USA eine Klagewelle in Gang setzte. 2020 dann hatte Bayer ein milliardenschweres Programm aufgelegt, um den Großteil der Klagen – ohne Haftungseingeständnis – beizulegen.

Klagen größtenteils bereits erledigt

Einen Großteil der Klagen konnte Bayer so bereits abarbeiten. Im Frühjahr hieß es im Zuge der Vorlage der Geschäftszahlen für 2022, dass von inzwischen insgesamt circa 154.000 angemeldeten Ansprüchen rund 109.000 verglichen worden seien oder die Vergleichskriterien nicht erfüllten. Zudem kann Bayer – per Stand Ende 2022 – auf ein Polster von 6,4 Milliarden US-Dollar bauen, die der Konzern für Vergleiche bestehender und künftiger Glyphosat-Klagen zurückgestellt hat. 

Erstmals hatte Bayer im Oktober 2021 einen Gyphosat-Prozess in den USA gewonnen - und zwar in Los Angeles. Es folgte ein Erfolg in San Bernardino (ebenfalls Kalifornien) im Dezember 2021. Im Juni 2022 entschied die Jury eines Ge­richts in Kan­sas City im Bun­des­staat Mis­sou­ri ebenfalls zu­guns­ten des Pharma- und Agrarchemie-Konzerns.

Redaktion beck-aktuell, bw, 30. Oktober 2023 (dpa).