USA: Bayer erzielt erneut Erfolg in Glyphosat-Prozess

Bayer hat in den USA einen weiteren Prozess um angebliche Krebsrisiken glyposathaltiger Unkrautvernichter gewonnen. Wichtiger für das Unternehmen ist aber, ob es eine Grundsatzentscheidung des US-Supreme Courts geben wird. Dieser berät heute darüber, ob er einen von Bayer verlorenen Glyphosat-Fall zur Verhandlung annimmt.

Erster Prozesserfolg im Oktober

Die Geschworenen in dem in San Bernardino (Kalifornien) verhandelten Fall wiesen die Behauptung der Klägerin zurück, die Verwendung des Herbizids Roundup habe ihre Erkrankung Non-Hodgkin-Lymphom ausgelöst. Bayer hatte bereits im Oktober einen anderen Fall für sich entscheiden können. Damals hatte eine Geschworenen-Jury in Los Angeles befunden, dass die Erkrankung eines Jungen mit dem Non-Hodgkin-Lymphom nicht auf die Verwendung von Roundup zurückgeht. Ein Bayer-Sprecher sprach am Freitag von einer weiteren "positiven Entwicklung in den Glyphosat-Rechtsstreitigkeiten in jüngster Zeit". So sei es Teil des Plans, dass Fälle vor Gericht gebracht würden, wenn "Klägeranwälte unrealistische Forderungen stellen." Der Anwalt der Klägerin führte die Niederlage indes auf technische Umstände zurück, da der Prozess auch online via Zoom geführt wurde. Er kündigte an, in Berufung gehen zu wollen.

Viele Klagen bereits beigelegt

Grundsätzlich hat der Konzern im Rahmen eines großangelegten, milliardenschweren Vergleichspakets bereits viele US-Klagen beigelegt. Rund elf Milliarden Dollar stellte Bayer dafür zurück. "Von den im Geschäftsbericht genannten circa 125.000 Fällen handelt es sich um etwa 98.000 Fälle, einschließlich derjenigen, die nicht die Vergleichskriterien erfüllen", schrieb Bayer im jüngsten Quartalsbericht. Die Zahlen beziehen sich auf den Stichtag 22.10.2021. Dabei betont Bayer weiterhin die Sicherheit von Glyphosat bei sachgemäßer Anwendung.

Grundsatzentscheidung des US-Supreme Court?

Wichtiger als der neuerliche Prozesserfolg wird aber Anfang kommender Woche die Entscheidung des obersten US-Gerichts über eine Grundsatzverhandlung im Glyphosat-Streit sein. Die Richter wollten heute darüber beraten. In dem Antrag an den Supreme Court argumentiert Bayer mit dem Prinzip, nach dem Bundesrecht das Recht einzelner Bundesstaaten aufhebt. Der Konzern vertritt demzufolge die Ansicht, Schadenersatzansprüche wegen angeblich fehlerhafter Warnungen vor Krebsrisiken könnten nach einzelstaatlichem Recht nicht bestehen, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Die verantwortliche Bundesbehörde habe eine solche Warnung verboten. Sollte der Fall verhandelt werden und eine höchstrichterliche Entscheidung zugunsten von Bayer fallen, käme das einem Befreiungsschlag gleich. Die Leverkusener versprechen sich davon, die Glyphosat-Streitigkeiten dann im Grunde beenden zu können.

Redaktion beck-aktuell, 10. Dezember 2021 (dpa).