BAG-Präsidentin: Der "Kriegsfall" ist im kirchlichen Arbeitsrecht ausgeblieben
Inken Gallner, hier bei der Jahrespressekonferenz des Jahres 2025 / © dpa | Martin Schutt

Im Arbeitsrecht der Kirchen kommt auf das BAG immer noch viel Arbeit zu. Gerichtspräsidentin Inken Gallner zeigt sich aber erleichtert, dass der befürchtete "Kriegsfall" zwischen BVerfG und EuGH bei diesem Thema ausgeblieben ist.

Im "Fall Egenberger" gab es ein "Ping-Pong-Spiel", und das gleich zwischen drei Höchstgerichten: Eine konfessionslose Sozialpädagogin hatte sich auf einen Job bei der Diakonie zur Untersuchung von Diskriminierung beworben. Sie wurde gar nicht erst zum Bewerbungsgespräch eingeladen und sah sich nun selbst benachteiligt. Das BAG legte den Fall dem EuGH vor: Der gab der Frau Recht, denn die Kirchenzugehörigkeit müsse für die konkrete Tätigkeit wesentlich sein, wenn sie einen Unterschied machen solle. Hier sei das nicht der Fall, daher sprachen die Erfurter Richter und Richterinnen der Frau knapp 4.000 Euro zu. Wogegen die Diakonie in Karlsruhe Beschwerde einlegte, weil die deutsche Verfassung den Religionsgemeinschaften Sonderrechte einräumt (Art. 4 GG in Verbindung mit Art. 140 GG und Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV). Das BVerfG hob das Urteil zwar auf, schrieb aber besänftigend, hier gebe es keinen Widerspruch zwischen Unions- und nationalem Recht. Der ausgesprochen europafreundlichen BAG-Präsidentin Inken Gallner fiel ein Stein vom Herzen: Der befürchtete "Kriegsfall" zwischen BVerfG und EuGH sei ausgeblieben, sagte sie am heutigen Dienstag auf ihrer jährlichen Pressekonferenz.

Jetzt ist wieder das BAG dran: Verhandelt wird über die zurückgeschickten Akten am 21.5. in Erfurt. Normalerweise verkünden die Urteilsfinder noch am selben Tag ihr Verdikt. Das könnte zwar auch darin bestehen, dass man erneut die Luxemburger Kollegen einschaltet. Allerdings zeigte sich die Gerichtschefin zufrieden mit dem "europäischen Gerichtsverbund", mit dem sie sowohl auf Tagungen wie durch Urteile ihres Gerichts in engem Dialog steht – und zu dem außer dem EuGH auch der EGMR gehört. 

Vergangene Woche erst haben die EU-Richter wieder zum selben Thema entschieden, erneut auf Wunsch des BAG: Die Caritas durfte demnach eine Mitarbeiterin in der Schwangerschaftsberatung nicht allein deshalb entlassen, weil sie aus der Katholischen Kirche ausgetreten war. Umsetzen wollen die Erfurter diese Marschrichtung voraussichtlich im September. Auch der Fall eines aus der Katholischen Kirche ausgestiegenen Chorleiters steht dann auf der Agenda, und zwar im ersten Durchlauf – jedenfalls bisher ohne Umweg über Luxemburg oder Straßburg. Als "zivilen Fortschritt" sieht Gallner zudem, dass EuGH und BVerfG schon beim Prozess um die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus, weil er zum zweiten Mal geheiratet hatte, nicht in einen "rüden Ton verfallen" seien. Damals hatten die badischen Verfassungshüter bereits eine Entscheidung des BAG gekippt, die nach dessen Vorlage an den EuGH ergangen war.

Internationale Krisen bedrohen den Arbeitsmarkt

Zum Auftakt ihres Medientermins brachte Gallner ganz persönlich ihre großen Sorgen um den Überfall auf die Ukraine und die Sperrung der Straße von Hormus durch den Iran zum Ausdruck. Der wirtschaftliche Druck dadurch werde sich sicher auch auf den Arbeitsmarkt auswirken. Der Appell mehrerer europäischer Regierungschefs, der EGMR solle sich bei seiner Rechtsprechung zur Migration zurückhalten, weckt bei ihr ebenfalls Befürchtungen: Eine "Einflussnahme der ersten auf die dritte Gewalt" finde sie "schwierig". Jetzt müsse jeder für die freiheitliche Demokratie und den Rechtsstaat eintreten.

Die oberste Arbeitsrichterin bekannte sich abermals dazu, die gesetzliche Höchstarbeitszeit künftig vorrangig pro Woche und nicht mehr tageweise zu bestimmen – wenngleich ihr das einen "Aufschrei" aus den Gewerkschaften eingetragen habe. Der Acht-Stunden-Tag sei zwar einer der großen Erfolge der Arbeitnehmerbewegung, beschwichtigte sie. Doch befürworte sie das Vorhaben aus dem schwarz-roten Koalitionsvertrag, die Bestimmungen flexibler zu gestalten. Schließlich gehe es nicht darum, dass Beschäftigte, die ohnehin in Vollzeit tätig seien, noch mehr arbeiten sollten, unterstrich sie. 48 Stunden seien das absolute Maximum, das das Europarecht zulasse, und da sei der EuGH etwa bei Ruhezeiten und Jahresurlauben sehr streng. Die Arbeitgeber, die auf Lockerungen drängen, wies Gallner hingegen darauf hin, dass nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz durch Tarif- und Arbeitsvertrag schon jetzt viele Ausnahmen bis hin zu Zehn-Stunden-Tagen möglich seien.

Wenig Chancen für "Geistesarbeiter"

Wirtschaftskanzleien, die nach dem Vorbild der Wirtschaftsprüfer Ausnahmen für ihre Associates bei Projektarbeit fordern, hätten wohl kein großes Interesse an einer gerichtlichen Klärung, spekulierte sie. Die beiden "Stechuhrurteile" ihres Gerichts, die in der Wirtschaft für große Rechtsunsicherheit gesorgt haben und als ziemlich freihändig hergeleitet gerügt wurden, hätten zwar festgelegt, dass Arbeitgeber Arbeitszeiten dokumentieren müssten. Dabei habe es aber nur das "Ob", nicht das "Wie" festgelegt. Durch eine "Graswurzelrevolution" hätten dennoch derweil 90% der Unternehmen eine Lösung gefunden, und nur sechs EU-Staaten wie beispielsweise Malta hätten noch keine solche Vorschrift. Für "Geistesarbeiter" sei es allerdings ganz schwierig, aus den Maßgaben der Arbeitszeitrichtlinie herauszukommen. So hatten neben Rechtsberatern auch Wissenschaftler und Richter ebenso wie viele Internet-Fachleute geltend gemacht, diese passe für ihre Tätigkeit einfach nicht.

Das Aufkommen der KI beurteilte Gallner zwiespältig. Einerseits sei dies eine gefährliche Entwicklung, weil dadurch viele Arbeitsplätze abgebaut oder sich verändern würden. Selbst in Finanzämtern würden die meisten Bescheide automatisch erstellt. Andererseits schaffe diese Technik auch einen Aufwuchs an Stellen für Computerexperten. Und der AI-Act der EU sowie deren Digital Services Act (DSA) verlange in vielen Bereichen ohnehin, dass nicht ein Algorithmus, sondern ein Mensch die endgültige Entscheidung treffe.

Zu beackern hatten die obersten Arbeitsrichter und -richterinnen im vergangenen Jahr fast 20% weniger Fälle als 2024. Die Gründe dafür sind für Gallner gewissermaßen ein "Mysterium". Viel hänge wohl damit zusammen, dass die großen Kündigungsblöcke der jüngsten Zeit noch in den unteren Instanzen steckten. Zudem habe ihr Gericht viele Rechtsfragen mittlerweile "ausdifferenziert". Insgesamt trudelten 1.064 neue Akten ein, davon gut ein Viertel Revisionen sowie Beschwerden im Beschlussverfahren (–24% gegenüber 2024). Vor zehn Jahren waren es noch rund 2.300. Mehr als zwei Drittel entfielen 2025 auf Nichtzulassungsbeschwerden (–20%). Von Erfolg gekrönt waren in den erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren knapp ein Drittel, bei den Nichtzulassungsbeschwerden nicht einmal 3%. Die durchschnittliche Verfahrensdauer aller erledigten Verfahren betrug fünf Monate und sechs Tage (2024: acht Monate und 26 Tage).

Redaktion beck-aktuell, Prof. Dr. Joachim Jahn ist ständiger Autor von beck-aktuell und der NJW, 24. März 2026.

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