Afghanischer Richter: GFF zieht vor UN-Menschenrechtsausschuss

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte hat für einen afghanischen Richter und seine Familie eine Beschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht. Nach dem Entzug ihrer Aufnahmezusage drohe ihnen in Pakistan die Abschiebung zu den Taliban.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat gemeinsam mit einem afghanischen Richter, dessen Familie und der Organisation "Kabul Luftbrücke" einen Eilantrag sowie eine Individualbeschwerde beim UN-Menschenrechtsausschuss eingereicht. Dies teilte die Nichtregierungsorganisation am Mittwoch mit. Der Jurist und seine Familie befänden sich derzeit in Pakistan, wo sie - zusammen mit vielen anderen Landsleuten - auf ihre Ausreise nach Deutschland warteten. Nach GFF-Angaben laufen sie Gefahr, in ihr inzwischen von den Taliban regiertes Heimatland abgeschoben zu werden.

Die Bundesregierung hatte im Dezember 2025 eine Aufnahmeerklärung zurückgenommen, die der Familie laut GFF mehr als drei Jahre zuvor zugesagt worden war. Das Auswärtige Amt lehnte anschließend ihre Visa-Anträge ab. Eine Verfassungsbeschwerde hatte zwar teilweise Erfolg, weil das OVG Berlin-Brandenburg einen Eilantrag ohne ausreichende Prüfung abgelehnt hatte. Das BVerfG entschied jedoch nicht in der Sache über die Visa-Anträge. Parallel hatte die GFF noch im Dezember Beschwerde beim EGMR eingelegt; diese wurde ohne Begründung abgewiesen.

Aufnahmezusagen menschenrechtlich bindend?

Die GFF strebt nun eine einstweilige Anordnung durch den UN-Menschenrechtsausschuss an. Dieser könnte feststellen, dass Deutschland menschenrechtlich an sein ursprüngliches Schutzversprechen gebunden wäre. Er überwacht die Einhaltung des UN-Zivilpakts, der unter anderem das Recht auf Leben und den Schutz vor Folter garantiert.

Nach Angaben der GFF hatte der Familienvater als Strafrichter hunderte Taliban-Mitglieder verurteilt. Seit der Machtübernahme besetzen frühere Verurteilte jedoch wichtige Funktionen in Afghanistan. Eine Abschiebung würde die Familie nach Darstellung der GFF erheblich gefährden. Die NGO sieht Deutschland trotz der zurückgenommenen Aufnahmezusage weiterhin in der Verantwortung für die geflohenen Afghaninnen und Afghanen: "Wir brauchen einen internationalen Weckruf an Deutschland, um die eklatante Verletzung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit zu beenden. Die Bundesregierung ist an ihr Schutzversprechen gebunden. Es ist alarmierend, dass wir dafür die Vereinten Nationen anrufen müssen", wird Mareile Dedekind, Juristin bei der GFF, in der Mitteilung zitiert.

Kritik an Bundesregierung

Die GFF verweist zudem auf politische Entwicklungen im Dezember 2025: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) ließ mehr als 600 Aufnahmezusagen nach § 22 Satz 2 AufenthG aufheben. Diese Zusagen hatten die Betroffenen zuvor über die Menschenrechtsliste oder das Überbrückungsprogramm der Bundesregierung erhalten. Die Organisation kritisiert, dass damit Schutzsuchende in Pakistan ohne Perspektive in Unterkünften zurückblieben und Abschiebungen drohten. Der Kritik hatten sich u. a. der Deut­sche An­walt­ver­ein und die Neue Rich­ter*in­nen­ver­ei­ni­gung in einem offenen Brief angeschlossen.

Eine weitere Familie hatte die GFF parallel unterstützt. Nach Klageerhebung am VG Berlin und öffentlichem Druck erteilte die Bundesregierung noch vor einer gerichtlichen Entscheidung ein Einreisevisum. Die Familie reiste am 22. Dezember 2025 nach Deutschland ein.

Redaktion beck-aktuell, js, 14. Januar 2026.

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