Im vergangenen Februar hatten führende Politiker aus Europa und den USA auf der Münchner Sicherheitskonferenz wegen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine strafrechtliche Konsequenzen für Putin gefordert. Im März hat der IStGH dann wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in der Ukraine gegen Putin einen Haftbefehl erlassen. Damit sind alle seine Mitgliedstaaten zur Festnahme Putins verpflichtet, wenn er sich auf ihrem Staatsgebiet aufhält. Der Kreml hat Armenien deshalb bereits vor Wochen für seine Ratifizierungsabsichten kritisiert.
Armeniens Präsident Waagn Chatschaturjan wiederum begründete sein Vorhaben damit, dass es so den verfeindeten Nachbarn Aserbaidschan vor dem IStGH für mögliche Kriegsverbrechen in der umkämpften Region Berg-Karabach zur Rechnung ziehen könnte.
Armenien hat in seinem jahrzehntelangen Konflikt mit Aserbaidschan um Berg-Karabach, das mehrheitlich von ethnischen Armeniern bewohnt wurde, traditionell auf Russland als Schutzmacht gesetzt. Zuletzt jedoch nahmen Spannungen zu.
Zum einen gilt der derzeitige armenische Regierungschef Nikol Paschinjan als prowestlich. Zum anderen fühlten sich viele Armenier im jüngsten Konflikt mit Aserbaidschan von Russland im Stich gelassen: In der Region stationierte russische Soldaten hielten nämlich die aserbaidschanische Armee nicht auf, als sie im September Berg-Karabach angriff, eroberte und so Zehntausende Karabach-Armenier vertrieb.
Die Zuständigkeit des IStGH erstreckt sich im Wesentlichen auf die Delikte Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Verbrechen der Aggression und Kriegsverbrechen.