Bereits vorliegende Anträge könnten nach Maßgabe der vorläufigen Haushaltsführung beschieden werden, so das Ministerium weiter. Es geht im Einzelnen um die Förderprogramme folgender Titel:
- Nationale Klimaschutzinitiative
- Beratung Energieeffizienz
- Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
- Programme und Maßnahmen der Energiewende in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strom und Netze, Digitalisierung und
Energieinfrastruktur - Aufbauprogramm Wärmepumpe
- Serielle Sanierung
- Transformation Wärmenetze
- Zuschüsse für den Betrieb dekarbonisierter Wärmeinfrastrukturen
- Wasserstoffeinsatz in der Industrieproduktion
- Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategie
- DEU-FRA-Projekte IPCEI Wasserstoff
- Wasserstoffstrategie Außenwirtschaft – Internationale Kooperation
Wasserstoff - Dekarbonisierung der Industrie
- Mikroelektronik für die Digitalisierung
- Klimaneutrales Schiff
- Industrielle Fertigung für mobile und stationäre Energiespeicher
Die Antrags- und Bewilligungspause war nach dem Haushaltsurteil des BVerfG vom 15. November 2023 erforderlich geworden. Nicht betroffen war die Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und Erneuerbarer Energien im Gebäudebereich, hier konnten ununterbrochen Anträge gestellt und beschieden werden.