Ampel-Koalition will Lobbyregister verschärfen

Lobbyisten gehen im Bundestag ein und aus. Seit 2022 müssen sie sich zwar in ein Register eintragen – doch was sie angeben, geht vielen nicht weit genug. Jetzt will die Ampel-Koalition nachlegen und einige Regeln verschärfen. Ein Beschluss im Bundestag ist für die kommende Woche geplant.

Die Fraktionen haben sich bereits auf eine Verschärfung des Lobbyregisters geeinigt – und sind hiermit bei Experten auf offene Ohren gestoßen. Lobbyisten im Bundestag sollen danach künftig breiter Auskunft über ihre Tätigkeit geben müssen. Insbesondere Angaben zur Finanzierung werden dann Pflicht.

Nach dem Willen von SPD, Grünen und FDP sollen Interessenvertreterinnen und Interessenvertreten künftig angeben müssen, auf welches konkrete Gesetzgebungsvorhaben sie Einfluss nehmen wollen. Außerdem sollen sie die Kernpunkte ihrer Forderungen im Lobbyregister hochladen. Die bisherige Möglichkeit, Angaben zur Finanzierung zu verweigern, wird gestrichen. Wer als Mandats- und Amtsträger zu einer Lobbyorganisation wechselt, soll zudem künftig offenlegen, dass er jetzt als Lobbyist tätig ist.

Auch Erleichterungen vorgesehen

Erleichterungen soll es für Wohlfahrtsorganisationen geben, die bei verpflichtender Angabe von Spendernamen um ihre Spenden fürchten. Zuwendungen sollen künftig nur noch angegeben werden, wenn sie 10.000 Euro pro Kalenderjahr und Spender übersteigen und zugleich mehr als 10% des Gesamtspendenaufkommens ausmachen.

Durch die Änderung solle klar werden, wer Einfluss auf ein Gesetz im Bundestag nehme, erklärte der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Johannes Fechner. Bruno Hönel von den Grünen sagte, die Union habe mehr Transparenz beim Lobbyismus stets blockiert – die Ampel dagegen habe sich nun auf weitreichende Verbesserungen geeinigt. Philipp Hartewig von der FDP sprach von einem gelungenen Ausgleich von partiellen Verschärfungen und wichtigen Bürokratieentlastungen für die Interessenvertreter.

Das Lobbyregister wird seit Anfang 2022 auf der Internetseite des Deutschen Bundestags geführt. Es soll sichtbar machen, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung nimmt. Professionelle Interessenvertreter müssen sich dort eintragen und zum Beispiel Angaben zu ihren Auftraggebern machen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 11. Oktober 2023 (dpa).