Experten wollen Lobbyregistergesetz weiter verbessern

SPD, Grüne und FDP wollen das seit 2022 geltende Lobbyregistergesetz nachschärfen - und stoßen hiermit bei Expertinnen und Experten auf offene Ohren. In einer Anhörung im Bundestag schlugen die Sachverständigen zusätzlich konkrete Verbesserungen vor.

Ein Vertreter der Internetplattform "Abgeordnetenwatch" fordert die Offenlegung von Lobbykontakten. Anders als bisher müsse nachvollziehbar sein, welche Lobbyisten sich mit Entscheidungsträgern zu welchen Themen treffen. Bei Offenlegung der Nebeneinkünfte von Abgeordneten empfehle er, eine unabhängige Instanz mit der Kontrolle zu beauftragen.

Der Verband der Chemischen Industrie kritisiert die Beibehaltung pauschaler Ausnahmen als "enorme Wettbewerbsverzerrung" zulasten der transparenten Interessenvertreter. Um Doppelaufwand zu vermeiden, solle zudem die Auflistung aller an einem exekutiven Verfahren mitwirkenden Interessenvertreter (sogenannter exekutiver Fußabdruck) an die Stelle der aktuellen Regelung treten und nicht – wie geplant – zusätzlich dazu.

Nur hohe Spenden an gemeinnützige Organisationen offenlegen

Der Verein Lobbycontrol befürwortet die Regelung zum sogenannten Drehtüreffekt beim Ausscheiden aus der Politik in eine Lobbyisten-Tätigkeit. Das künftig nachvollziehen zu können, habe vielleicht eine steuernde Wirkung. Richtig sei auch, die registerführende Stelle in ihren Rechten zu stärken, um auf die Richtigkeit von Eintragungen hinzuwirken. Zudem sei gut, dass die Option, Finanzangaben verweigern zu können, entfallen solle.

Zu beachten ist laut Lobbycontrol, dass Spenden an gemeinnützige und mildtätige Organisationen nicht mit Parteispenden und mit Aufträgen an Lobbyagenturen vergleichbar seien. Wenn sehr hohe Summen an zivilgesellschaftliche Organisationen gespendet werden, sollte aus Sicht des Vereins aber auch dies transparent sein.

Keine Ausnahme für Kirchen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände

Der Vertreter der Deutschen Gesellschaft für Politikberatung kritisierte, dass die Ausnahme von Kirchen sowie Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden von der Regulierung des Lobbyregistergesetzes nicht angegangen werde. Hierin wurde er von einem Professor von der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin bestärkt. Dieser fordert, auch die Referenten in den Anwendungsbereich des Gesetzes einzubeziehen. 

Gegenstand der Anhörung war neben dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen auch einer der AfD sowie ein Antrag der Fraktion Die Linke für eine unabhängige Prüfinstanz für Lobbytransparenz und die Offenlegung von Lobbykontakten.

Redaktion beck-aktuell, bw, 21. September 2023.