Die Justiz bleibt uneins beim Umgang mit Hetzplakaten der rechtsextremen Splitterpartei III. Weg mit dem Slogan "Hängt die Grünen". Während das Amtsgericht München jüngst zwei Männer verurteilt und die Plakate als Volksverhetzung und Aufruf zum Totschlag gewertet hat, hat es das Amtsgericht Zwickau abgelehnt, ein Hauptverfahren zu eröffnen. Dafür wurden "rechtliche Gründe" angegeben, zu konkreten Details hat sich das Gericht bisher auf Nachfrage nicht geäußert.
Unklar, wer mit "die Grünen" gemeint ist
Die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte laut einer Sprecherin im Frühjahr Anklage beim AG gegen zwei Männer, darunter den Landesvorsitzenden des III. Weges, wegen gemeinschaftlicher Volksverhetzung erhoben. Laut Staatsanwaltschaft hat das Gericht seine Ablehnung damit begründet, dass bei dem Slogan nicht genau abzugrenzen sei, wer mit dem Verweis auf "die Grünen" gemeint sei und daher das Ganze von der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft sei jedoch klar, dass sich dies für den objektiven Betrachter auf die Partei "Die Grünen" und ihre Mitglieder beziehe, hieß es. Nun müsse sich das LG mit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft befassen.
Auch Staatsanwaltschaft hatte Ermittlungen zunächst abgelehnt
Die Plakate hatten voriges Jahr im Bundestagswahlkampf für Wirbel gesorgt. Nach einer Eilentscheidung des VG Chemnitz durften sie in Zwickau zunächst hängen bleiben. Nach einer Beschwerde der Stadt entschied das OVG Bautzen jedoch, dass sie abgehängt werden müssen. Sie erfüllten den objektiven Tatbestand der Volksverhetzung, so die Begründung. Daher seien sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit. Auch die Staatsanwaltschaft Zwickau hatte damals zunächst Ermittlungen abgelehnt, so dass die Generalstaatsanwaltschaft intervenierte.
AG Zwickau, Beschluss vom 03.11.2022
Redaktion beck-aktuell, Miriam Montag, 3. November 2022 (dpa).
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