Der Mann, der damals an einer Berufsschule unterrichtete, hatte im Sommer 2021 über eine Online-Plattform ein Video veröffentlicht, in dem das Tor eines Konzentrationslagers gezeigt wurde. Dabei war durch Bildbearbeitung der Text "Impfen macht frei" eingefügt worden. Zudem habe er laut Anklage in einem weiteren Video die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung mit dem Holocaust verglichen.
Historisches Unrecht und die Corona-Maßnahmen gleichzusetzen, "ist ein Verharmlosen, eine andere Deutung ist fernliegend", zitierte die Vorsitzende Richterin in ihrer Urteilsbegründung aus einer früheren Entscheidung des Berliner KG. Sie gehe davon aus, dass auch der Fall des Lehrers bis vor das KG gehen werde, so die Richterin.
Das Land Berlin hatte dem Lehrer im August 2021 mit der Begründung gekündigt, er habe die Impfpolitik mit dem Naziregime gleichgesetzt, den Nationalsozialismus verharmlost und dessen Opfer missachtet. Dagegen war der damalige Berufsschullehrer vor das ArbG Berlin gezogen. In der zweiten Instanz wurde ihm eine Abfindung in Höhe von 72.000 Euro zugesprochen. Das Arbeitsverhältnis wurde auf Antrag des Landes aufgehoben. Eine Fortsetzung sei dem Land nicht mehr zumutbar, entschied das LAG Berlin-Brandenburg.