Erdölleitung manipuliert: Haftstrafe für zwei Klimaaktivisten

Wegen der Sabotage einer von der Ostsee nach Brandenburg verlaufenden Erdölleitung beziehungsweise des Versuchs sind zwei Klimaaktivisten verurteilt worden. Weil sie noch im Gerichtssaal weitere Straftaten "zur Rettung des Weltklimas" ankündigen, hat das AG Neubrandenburg auf die Aussetzung zur Bewährung verzichtet.

Ein 69-Jähriger wurde zu sieben Monaten verurteilt, einbezogen wurde eine weitere Verurteilung aus Bayern. Der andere Aktivist, 74 Jahre alt, muss drei Monate ins Gefängnis. Wegen zweier Aktionen an Pumpstationen in Mecklenburg-Vorpommern wurde das Duo wegen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und Störung eines öffentlichen Betriebes verurteilt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin bestritten sie Taten nicht: "Sie haben sich bei Begehung dieser Straftaten eben im Recht gesehen, dass sie zur Rettung des Weltklimas derartige Straftaten auch begehen können."

Am 27. April 2022 waren beide Männer, die der "Letzten Generation" angehören, bei Demmin in eine Pumpstation eingedrungen, die zur brandenburgischen Raffinerie PCK Schwedt gehört. Sie beschädigten laut Gericht dabei einen Maschendrahtzaun sowie die Sicherungskette eines Drehrads. Zum damaligen Zeitpunkt wurde dort allerdings ohnehin kein Öl gepumpt.

Zwei Tage später drangen beide unweit der brandenburgischen Grenze in eine weiter Pumpstation ein, beschädigten erneut den Zaun und eine Sicherungskette und stoppten tatsächlich den Ölfluss, so dass zeitweise in einen Notbetrieb geschaltet werden musste. Die Leitung versorgt eine Raffinerie mit Erdöl vom Rostocker Hafen.

Nicht das erste Mal vor Gericht

Das Gericht folgte beim Strafmaß dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die aus Süddeutschland kommenden Aktivisten, die laut Gericht schon andere Straftaten im Rahmen ihres Aktivismus begangen haben, hatten Freispruch beantragt und sich mit Blick auf das Weltklima auf einen Notstand berufen. Strafbefehle mit Geldstrafen in Höhe von jeweils 4.000 Euro hatten beide nicht akzeptiert, deshalb war es zur Verhandlung gekommen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Immer wieder lassen Klimaaktivisten der Letzten Generation durch Verurteilungen von sich hören. So wie im Fall der Farbattacke auf die Weltzeituhr und häufig wegen wegen Sitzblockaden auf den Straßen.

Redaktion beck-aktuell, gk, 20. September 2024 (dpa).