Die Mitglieder der Aktivistengruppe Letzte Generation seien bereit, zur Durchsetzung ihrer Ziele Straftaten zu begehen, sagte Richterin Anke Ploner bei der Urteilsverkündung (Urteil vom 25.07.2024 - 251b Ds 1038/24). Die Taten fielen aber nicht in den Bereich schwerster Straftaten. Sie verhängte Geldstrafen zwischen 600 und 2.100 Euro für gemeinschädliche Sachbeschädigung (§ 304 StGB). Die Aktivisten hatten vor Gericht zugegeben, am 17. Oktober 2023 mit Sprühdosen und präparierten Feuerlöschern orange Farbe auf das Wahrzeichen gesprüht zu haben. Die Reinigung hatte zwei Tage gedauert und knapp 10.000 Euro gekostet.
Damit blieb das Urteil deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die Bewährungsstrafen von sechs Monaten sowie in einem Fall eine Haftstrafe gefordert hatte. Durch den Vandalismus hätten die Klimaaktivisten die "größtmögliche Öffentlichkeitsaufmerksamkeit" erreichen wollen, hieß es in der Anklage. Die Mitglieder der Letzten Generation gaben dagegen an, es habe sich um friedlichen Protest gehandelt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Zu den Angeklagten gehörte die 24-jährige Lilli Gomez. Am vergangenen Mittwoch beteiligte sie sich nach eigenen Angaben am Flughafen Köln/Bonn an einer Störaktion, die den Betrieb dort für etwa drei Stunden lahmlegte. "Ich werde mich auch in den nächsten Wochen an Protesten beteiligen. Auch wieder an Flughäfen", sagte die 24-Jährige der Deutschen Presse-Agentur.