Nach dem Tod seiner Mutter hatte es der 70-Jährige auf den Leiter der Münchner Rechtsmedizin, Matthias Graw, abgesehen. Der Mediziner habe die Verstorbene gegen seinen Willen obduziert und sei dabei unprofessionell vorgegangen. Am Donnerstag wurde der Mann wegen Betrugs und Verleumdung verurteilt. Das AG München sah es als erwiesen an, dass er einen aufwändigen Racheplan verfolgt hatte, um dem Arzt zu schaden (Urteil vom 06.03.2025 - 1111 Ls 122 Js 188294/22 (3)).
Die Vorwürfe aus der Anklage hätten sich bestätigt, sagte der Richter. Laut Anklage hatte der Mann versucht, den Leiter der Münchner Rechtsmedizin mit einem aufwendig gefälschten Plagiat zu diskreditieren. Dafür soll er Helfer in Pakistan angeheuert haben, ein wissenschaftliches Werk zu erstellen und den Eindruck zu erwecken, als wäre es vor 1987 erschienen.
In dieses Buch sollen dann Passagen und Abbildungen aus der Dissertation des Rechtsmediziners eingeflossen sein. So sollte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der Eindruck entstehen, als hätte der Mediziner für seine 1987 erschienene Doktorarbeit daraus abgeschrieben.
Verteidiger sahen Defizite im Verfahren
Mit seiner Strafe blieb das Gericht nur vier Monate unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Ihr Mandant sei vorverurteilt worden und habe kein faires Verfahren erhalten.
Der betreffende Rechtsmediziner sei prominent und arbeite häufig mit der Strafjustiz zusammen, so die Anwälte des 70-Jährigen im Vorfeld der Verkündung. Das Gericht sei deshalb entlastenden Hinweisen zugunsten ihres Mandanten nicht nachgegangen. Mehrere Befangenheitsanträge der Verteidiger waren abgelehnt worden.
In seinem letzten Wort ließ sich auch der Münchener ein. Er sagte: "Es waren Pfuscher am Werk gewesen, die das Gehirn zerstückelt haben". Er gab außerdem an, er gehe davon aus, dass seine Mutter gar nicht tot war, als sie in das Institut für Rechtsmedizin gebracht wurde, sondern dort "am Kältetod" starb. Die Todesbescheinigung sei gefälscht gewesen.