Das AG Hanau will den zweifach vorbestraften Mann, dem unter anderem Beleidigung, Missachtung von Näherungsverboten, Hausfriedensbruch und Volksverhetzung vorgeworfen werden, für den nächsten Prozesstag allerdings mit dem Hinweis vorladen, dass er gegebenenfalls zwangsweise vorgeführt wird. Der Prozess soll am 26. September fortgesetzt werden. Der Sohn des Mannes hatte am 19. Februar 2020 neun Menschen in Hanau aus rassistischen Motiven erschossen.
In dem Prozess gegen den Vater sind insgesamt neun Verfahren zusammengefasst worden. Dabei handelt es sich um sechs Strafbefehle und drei Anklagen. Diese Art von "Mischverfahren" ist laut Richterin Clementine Englert bei Amtsgerichten unüblich und soll dazu dienen, die Vorwürfe gegen den Vater des Attentäters gerichtlich effektiver aufarbeiten zu können. Zugleich ist dieses Mischverfahren nach ihren Angaben auch der Grund dafür, dass dem Angeklagten aus juristischen Gründen nicht schon in der Vorladung zum Prozessauftakt mit Konsequenzen für ein unentschuldigtes Fernbleiben gedroht wurde.
Englert verzichtete nach Absprache mit Verteidigung und Staatsanwaltschaft darauf, den Angeklagten zwangsweise vorführen zu lassen. Die Justiz sei in derartigen Fällen angehalten, zunächst zu "milderen Mitteln" zu greifen, erklärte sie. Nach Angaben von Staatsanwalt Martin Links geht es bei den schwerer wiegenden Vorwürfen in drei Anklagepunkten um die Beleidigung und Bedrohung von Privatpersonen, um Volksverhetzung und den Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz. Im letzten Punkt soll der Vater sich einer Angehörigen eines Opfers trotz Verbots genähert haben.
Sein Pflichtverteidiger Johannes Hock sagte zu Prozessbeginn, er habe seit Wochen keinen Kontakt mehr zu dem Mann. Er habe es "auf allen Kanälen" probiert, sei sogar zum Haus seines Mandanten gefahren. "Doch der Kontakt ist im Augenblick wie abgebrochen." Das Gericht hat zunächst vier weitere Termine bis Mitte Oktober für das Verfahren angesetzt.