Generalstaatsanwalt bestätigt 84 Ermittlungsverfahren nach Netz-Kommentaren zu Hanauer Anschlag

Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau sind einem Zeitungsbericht zufolge zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen befürwortender Kommentare im Internet eingeleitet worden. Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internet- und Computerkriminalität habe 84 Verfahren angestrengt, sagte der Frankfurter Generalstaatsanwalt Helmut Fünfsinn.

Identifizierung der Sympathisanten schwierig

Fünfsinn nannte die sympathisierenden Äußerungen im Netz “unerträglich“. Allerdings werde man die Tatverdächtigen nur in einigen wenigen Fällen identifizieren können. “Die fehlende Vorratsdatenspeicherung wirkt sich zweifelsohne negativ auf die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden aus“, beklagte er.

Hanau: Psychisch kranker Täter mit rassistischer Gesinnung

Bei dem Anschlag hatte ein 43-jähriger Deutscher am 19.02.2020 neun Menschen mit ausländischen Wurzeln erschossen. Weitere Menschen wurden verletzt. Der Sportschütze soll auch seine Mutter getötet haben, bevor er sich selbst das Leben nahm. Nach bisherigen Erkenntnissen hatte er eine rassistische Gesinnung und war psychisch krank.

Redaktion beck-aktuell, 10. März 2020 (dpa).