AfD klagt gegen Einstufung als gesichert rechtsextremistisch
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Lange ließ es nicht auf sich warten - nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD am Freitag als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft hatte, klagt die Partei nun vor dem VG Köln.

Der AfD-Bundesverband hat nach eigenen Angaben Klage gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eingereicht. Ein entsprechendes Schreiben sei an das zuständige VG Köln verschickt worden, bestätigte der Sprecher von Parteichefin Alice Weidel, Daniel Tapp. In Köln hat der Inlandsgeheimdienst seinen Sitz, weshalb das dortige VG für die Klage zuständig ist.

Ein Gerichtssprecher bestätigte zudem, dass die AfD eine Klage (AZ 13K3895/25) und einen Eilantrag (AZ 13L1109/25) eingereicht habe. Mit den Anträgen versucht die Partei, der Behörde gerichtlich untersagen zu lassen, die AfD als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzuordnen, zu beobachten, zu behandeln, zu prüfen und/oder zu führen.

In der nun veröffentlichten* 195-seitigen Klageschrift bezeichnen die AfD-Anwälte das Vorgehen des Verfassungsschutzes als "offensichtlich rechtswidrig" und sprechen von einem "staatlichen Eingriff in den demokratischen Wettbewerb" mit Blick auf in diesem und nächsten Jahr anstehende Kommunal- und Landtagswahlen. "Durch das vermeintlich neutrale Siegel einer staatlichen Stelle - immerhin eines Geheimdienstes" drohe ein nicht mehr wiedergutzumachender Schaden bei Wählern, so die Anwälte.

Die AfD verlangt eine sogenannte Stillhaltezusage vom Verfassungsschutz und - hilfsweise - einen sogenannten Hängebeschluss des Gerichts, in dem der Nachrichtendienst zum Stillhalten verpflichtet wird, bis in der Eil-Sache entschieden ist. Einer Gerichtssprecherin zufolge hat das Bundesamt bis Freitagmittag Zeit, um über die Stillhaltezusage zu entscheiden. Im Eilverfahren hat es drei Wochen Zeit, seine Stellungnahme abzugeben.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am Freitag mitgeteilt, die Partei fortan als gesichert rechtsextremistische Bestrebung einzustufen. Die AfD hatte die Behörde zunächst per Abmahnung aufgefordert, dies zurückzunehmen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Anderenfalls werde eine schon vorbereitete Klage mit Eilantrag eingereicht. Der Verfassungsschutz antwortete nach AfD-Angaben nicht darauf. In dem Abmahnung hieß es, man halte sowohl diese Einstufung als auch die Bekanntgabe dieses Umstands für offensichtlich rechtswidrig.

Einstufung erleichtert Abhören der Partei

Der Inlandsnachrichtendienst hatte die AfD "aufgrund der die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei als gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Zuvor hatte er die Partei als Verdachtsfall behandelt. Auch dagegen hatte die AfD vor dem VG Köln geklagt. Eine Entscheidung des BVerwG steht noch aus. Die Landesämter für Verfassungsschutz in Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten die jeweiligen AfD-Landesverbände bereits zuvor als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Ist ein Beobachtungsobjekt als gesichert extremistisch eingestuft, sinkt damit die Schwelle für den Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, etwa sogenannte V-Leute oder Observationen, Bild- und Tonaufnahmen.

*ergänzt um die Angaben aus der Klageschrift am Tag der Veröffentlichung (dd, 14:20 Uhr).

Redaktion beck-aktuell, js, 5. Mai 2025 (dpa).

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