Immunität von AfD-Politiker Höcke erneut aufgehoben

Vor etwa eineinhalb Jahren hat der AfD-Politiker Björn Höcke eine Rede gehalten, die sich die Staatsanwaltschaft Gera nun genauer anschauen wird. Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat die Immunität Höckes aufgehoben.

Der Justizausschuss des Thüringer Landtages hat erneut den Weg für strafrechtliche Ermittlungen gegen den Vorsitzenden der Thüringer AfD-Landtagsfraktion, Björn Höcke, frei gemacht. Der Ausschuss hob nach Informationen der dpa die Immunität Höckes in einer Sitzung am Mittwoch auf.

Die beiden AfD-Vertreter in dem Gremium hätten gegen die Entscheidung gestimmt, hieß es übereinstimmend aus Ausschusskreisen. Die anderen anwesenden Ausschussmitglieder votierten demnach für die Aufhebung der Immunität Höckes. Die Entscheidung geht auf einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Gera zurück.

Diese wolle gegen Höcke wegen des Verdachts ermitteln, der 52-Jährige habe in einer Rede am 3. Oktober 2022 in Gera den deutschen Staat verunglimpft, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Gera. Aus Sicht der Ermittlungsbehörde begründe sich dieser Anfangsverdacht aus mehreren, längeren Passagen der Rede. Nähere Details nannte der Sprecher nicht.

§ 90a StGB stellt die Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole unter Strafe. Die Vorschrift droht jedem bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe an, der bei einer Versammlung die Bundesrepublik Deutschland, ein Bundesland oder die verfassungsmäßige Ordnung beschimpft oder böswillig verächtlich macht.

Immunität mehrfach aufgehoben

Höcke wollte zu den neuerlichen Ermittlungen gegen ihn keine Stellung beziehen. "Björn Höcke wird sich in dieser Angelegenheit nicht weiter äußern", teilte ein Sprecher des AfD-Politikers mit. Der Justizausschuss des Landtages hat die Immunität Höckes inzwischen mehrfach aufgehoben.

In zwei Verfahren vor dem LG Halle ist Höcke zuletzt wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig gesprochen worden. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Thüringer Landtagsabgeordnete genießen – wie andere Parlamentarier auch – Immunität, also Schutz vor Strafverfolgung. Die Ermittlungsbehörden dürfen gegen sie grundsätzlich erst dann vorgehen, wenn der Justizausschuss des Parlaments Ermittlungen gegen sie genehmigt hat.

Redaktion beck-aktuell, mam, 10. Juli 2024 (dpa).