AfD droht mit Klage gegen geplantes Stiftungsgesetz

Die AfD hat gedroht, mit einer Klage vor dem BVerfG gegen das geplante Stiftungsgesetz vorzugehen. Mit dem Gesetz werde abermals der Versuch unternommen, "die grundgesetzlich verankerte Chancengleichheit der Parteien auszuhöhlen", sagte die stellvertretende Parteichefin Mariana Harder-Kühnel am Mittwoch.

Konkret kritisierte sie unter anderem den Plan, dass politische Stiftungen nur dann von staatlicher Finanzierung profitieren sollen, wenn die ihnen nahestehenden Parteien dreimal hintereinander in den Bundestag eingezogen sind. Damit solle offenkundig gezielt die AfD benachteiligt werden, sagte Harder-Kühnel. Ihre Partei wurde bisher zweimal in den Bundestag gewählt, 2017 und 2021. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass politische Stiftungen nur dann finanziert werden, wenn sie aktiv für die freiheitlich demokratische Grundordnung und für Völkerverständigung eintreten.

"Wir halten somit ein Stiftungsgesetz in dieser Form für unvereinbar mit dem Grundgesetz und behalten uns vor, in dieser Angelegenheit das Bundesverfassungsgericht, um eine entsprechende Überprüfung zu ersuchen", sagte Harder-Kühnel.

BVerfG fordert Regelung der Stiftungsfinanzierung

Über die gemeinsamen Pläne von Ampel und Union soll an diesem Freitag erstmals im Bundestag beraten werden. Definiert werden soll in dem Gesetz, wann politische Stiftungen vom Staat gefördert werden können - bisher sind die Kriterien dafür nirgendwo gesetzlich geregelt.

Das Bundesverfassungsgericht hatte eine solche Regelung Anfang des Jahres gefordert (BVerfG, Urteil vom 22.02.2023 – 2 BvE 3/19). Zuvor hatte die AfD geklagt, weil die ihr nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung bisher kein Geld aus dem Bundeshaushalt erhält. 

Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2023 (dpa).