Abtreibungspille per Telemedizin: New Yorker Ärztin soll in Texas zahlen

Weil sie Patientinnen in Texas Abtreibungsmedikamente verschrieben und zugesandt haben soll, hat ein texanischer Richter eine in New York ansässige Ärztin verurteilt. Laut Berichten der New York Times und des Texas Tribune soll die Medizinerin 100.000 US-Dollar zahlen.

Ken Paxton, der Generalstaatsanwalt von Texas, hatte die Medizinerin im Dezember vor Gericht gebracht. Er wirft ihr vor, ohne Approbation in Texas Abtreibungspillen verschickt und damit gegen die strengen Abtreibungsgesetze des Bundesstaates verstoßen zu haben. Konkret geht es um den Fall einer einzigen Patientin nahe Dallas. Laut den Berichten informierte ihr Partner die Behörden.

Die Ärztin war bei der richterlichen Anordnung nicht anwesend. Beobachter gehen davon aus, dass Paxton versuchen könnte, die Summe über seinen Gegenpart in New York eintreiben zu lassen. Doch das dürfte scheitern: Der Bundesstaat an der Ostküste schützt Mediziner de facto vor rechtlichen Konsequenzen, wenn sie per Telemedizin – also durch digitale Konsultationen und Rezeptausstellung – Abtreibungspillen verschreiben.

Zuvor hatte Louisianas Gouverneur Jeff Landry seine New Yorker Kollegin Kathy Hochul ebenfalls aufgefordert, rechtliche Schritte gegen dieselbe Ärztin einzuleiten. In dem Bundesstaat gelten ähnlich strenge Abtreibungsgesetze wie in Texas. Hochul wies die Forderung entschieden zurück. Der Streit könnte letztlich vor dem Obersten Gerichtshof der USA landen und zu einem Präzedenzfall werden.

Rechtlicher Flickenteppich

Seit der Supreme Court im Juni 2022 das landesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben hat, ist in den USA ein rechtlicher Flickenteppich entstanden: In vielen republikanisch regierten Bundesstaaten sind Schwangerschaftsabbrüche nahezu vollständig verboten. Teils gibt es nicht einmal Ausnahmen für Vergewaltigung oder Inzest. Allerdings richten sich die Strafen fast ausschließlich gegen Ärzte und Personen, die Abtreibungen ermöglichen – nicht gegen die Frauen selbst.

Gleichzeitig hat sich in Bundesstaaten mit liberalerer Gesetzgebung ein Netzwerk aus Medizinern und Helfern gebildet, das Frauen in Regionen mit besonders strengen Abtreibungsgesetzen mit Abtreibungsmedikamenten versorgt. Viele Betroffene verfügen weder über die finanziellen Mittel noch über die Möglichkeit, in Bundesstaaten mit weniger restriktiven Regelungen zu reisen – für sie sind solche Angebote oft die einzige Option.

Der Supreme Court hatte im vergangenen Juni den Zugang zu einer in den USA weit verbreiteten Abtreibungspille aufrechterhalten. Er entschied, Abtreibungsgegnerinnen und -gegner hätten nicht das Recht, gegen die Zulassung der Pille Mifepristone und die von der Arzneimittelbehörde erlassenen Zugangserleichterungen zu klagen.

Redaktion beck-aktuell, bw, 14. Februar 2025 (dpa).

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