Die Bundesregierung plant mit einer Änderung des Schwangerschaftskonfliktgesetzes, sogenannte Gehsteigbelästigung stärker zu bestrafen. Im Fall eines Schwangerschaftskonflikts schreibt § 218a Abs, 1 Nr. 1 StGB in Verbindung mit § 219 Abs. 2 StGB eine verpflichtende Beratung für Schwangere vor, wenn der Schwangerschaftsabbruch straffrei bleiben soll. Im Umfeld von Beratungsstellen stoßen die Schwangeren, aber auch die Mitarbeitenden, regelmäßig auf Demonstranten, die ihre Ablehnung gegenüber Schwangerschaftsabbrüchen zum Ausdruck bringen. Der Kontakt mit diesen Protestanten könne erheblichen psychischen Druck auf die Schwangere ausüben und sie nachhaltig verunsichern, heißt es im Gesetzentwurf.
Der Gesetzgeber plant nun, in einem Bereich von 100 Metern um die Beratungsstellen herum, bestimmte "nicht hinnehmbare" Verhaltensweisen zu untersagen. Konkret darf der Schwangeren nicht der Zugang zur Beratungsstelle erschwert werden, sie darf nicht bedrängt oder eingeschüchtert werden und ihr dürfen keine falschen Tatsachenbehauptungen oder Meinungen zum Thema Schwangerschaftsabbruch gegen ihren Willen aufgedrängt werden. Wer gegen die neuen Verbote verstößt, kann sich ein Bußgeld in Höhe von bis zu 5.000 Euro einhandeln.
Gemischte Reaktionen vor dem Ausschuss
Vor dem Ausschuss für Familie, Senioren und Frauen debattierten am Montag geladene Sachverständige über den Entwurf. Sie kritisierten vor allem, dass die Neuerungen erhebliche Eingriffe in die Versammlungs- und Meinungsfreiheit der Demonstranten darstellten. Professor Steffen Augsberg von der Justus-Liebig-Universität Gießen wies darauf hin, dass Bedrohungen, Nötigungen und Beleidigungen schon jetzt verboten seien und es keinen Bedarf für weitere Regelungen gebe. Die Professoren Christian Hillgruber (Bonn) und Helmut Frister (Düsseldorf) zweifelten außerdem daran, dass der Entwurf tatsächlich geeignet ist, das Problem der Gehsteigbelästigung in den Griff zu bekommen, oder zumindest mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Befürworter des Entwurfs wiesen dagegen darauf hin, dass die Schwangerschaftsberatung vom Gesetzgeber vorgeschrieben werde. Es sei also auch Aufgabe des Gesetzgebers, eine sichere Beratung zu gewährleisten. So hielt Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund die Änderung für unabdingbar. Präventive Mittel würden benötigt, um Gehsteigbelästigungen begegnen zu können. Sie seien notwendig, damit der ungehinderte Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen abgesichert ist und die reproduktiven Rechte von Schwangeren gestärkt werden. Der Regierungsentwurf muss noch in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen werden.