In dieser Ausgabe der Rubrik Tech & Tools wird die neue Software-Anwendung „FRAG DEN GRÜNEBERG“ des Verlags C.H.Beck vorgestellt, eine Art Chat-Bot – vom Verlag „Chat-Book“ genannt – zum bekannten BGB-Kurzkommentar „Grüneberg“.
Welches Problem löst „Frag den Grüneberg“?
Man muss nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo es steht. Das gilt insbesondere auch für Juristinnen und Juristen, und so nimmt man beispielsweise bei Fragen rund um das BGB dann schnell einen entsprechenden Kommentar in die Hand.
Der jährlich neu erscheinende BGB-Kurzkommentar „Grüneberg“ (älteren Semestern gegebenenfalls noch unter „Palandt“ bekannt) zählt diesbezüglich zu den wichtigsten Standardwerken und steht wohl bei den meisten Juristen, die sich mit dem allgemeinen Zivilrecht beschäftigen, im Bücherregal.
Das Durchblättern des rund 3.400 Seiten starken Buches kostet aber Zeit und nicht alle Juristen lieben die abgekürzten Formulierungen.
Wie genau funktioniert „Frag den Grüneberg“?
„Frag den Grüneberg“ ist eine Software-Anwendung und dient der schnellen und einfachen Erschließung des BGB-Kurzkommentars Grüneberg. Die Anwendung ist KI-basiert und bietet die Möglichkeit, mit Inhalten des Grüneberg zu interagieren.
Nutzerinnen und Nutzer können den Grüneberg klassisch nach Schlagworten oder Randnummern durchsuchen („Suche im Grüneberg“), dem Werk einzelne rechtliche Fragen stellen („Frag den Grüneberg“) und mit ihm einen ausführlichen Dialog führen („Sprich mit dem Grüneberg“).
Mit der letztgenannten Funktion „Sprich mit dem Grüneberg“ kann sich der Anwalt beispielsweise im Dialog mit seinem Mandanten schrittweise der Falllösung nähern, indem er die Informationen des Mandanten sukzessive in die Anwendung eingibt. Auf diese Weise kann der Anwalt oft schon während des ersten Telefonats mit seinem Mandanten eine fundierte Einschätzung der Rechtslage geben. Ferner kann sich der Anwalt von der Anwendung auch Entwürfe von E-Mails und Anwaltsschreiben erstellen lassen.
Die von „Frag den Grüneberg“ für die Formulierung der Antworten genutzten Inhalte des Grüneberg werden dabei unter den jeweiligen Antworten als Fundstellen zitiert und im Original, das heißt in „Telegrammsprache“, sowie auch in einer durch KI übersetzten Langfassung angezeigt.
Wenn die Grüneberg-Fundstellen Verweise auf externe Quellen – wie beispielsweise Zeitschriften oder andere Kommentare – enthalten, werden diese, sofern in beck-online vorhanden, verlinkt. Insgesamt enthält „Frag den Grüneberg“ rund 250.000 Verlinkungen nach beck-online, die vom Nutzer aufgerufen werden können, auch ohne Abonnent von beck-online zu sein.
Wer steht hinter „Frag den Grüneberg“?
„Frag den Grüneberg“ wurde mit der Unterstützung der LDA Legal Data Analytics GmbH aus München vom Verlag C.H.Beck entwickelt (der auch diese Zeitschrift herausgibt). Betreut wird das Projekt beim Beck-Verlag unter anderem von Dr. Roland Klaes, von dem auch die Idee zum „Frag den Grüneberg“ stammt.
An wen richtet sich „Frag den Grüneberg“?
„Frag den Grüneberg“ ist eine Software-Anwendung für qualifizierte Juristen, um sie bei der Recherche nach juristischen Fachinformationen zu unterstützen. Sie richtet sich nicht an die Allgemeinheit.
Was kostet „Frag den Grüneberg“?
Wer die Anwendung „Frag den Grüneberg“ verwenden will, muss beim Erwerb des gedruckten Exemplars einen Aufpreis von 50 EUR zahlen. Der Gesamtpreis für das sogenannte Grüneberg BGB Chat-Book 2025 ist dann 175 EUR anstatt der 125 EUR nur für das gedruckte Buch. Die Anwendung startet mit der 84. Auflage des Grüneberg ab Dezember 2024 und endet automatisch mit dem 31.1.2026. Es handelt sich um eine auflagengebundene Laufzeit und somit nicht um ein Abo.