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Alles digital – auch im Recht

Von Prof. Dr Florian Möslein, Prof. Dr. Thomas Riehm, Dr. Markus Kaulartz | Jan 14, 2021
„Everything that can be digital will be digital“. Der vielzitierte, seinerzeit prophetische Satz, den Nicolas Negroponte vor bereits 25 Jahren geprägt hat, bewahrheitet sich zunehmend. Er spiegelt sich auch im Recht wider. Während die Begriffe LegalTech, FinTech oder auch RegTech technologische Innovation in Einzelsektoren zum Ausdruck bringen, die sie teils grundlegend umkrempeln, zeigt sich in Wissenschaft und Praxis immer mehr, dass der Blickwinkel breiter sein muss.
RDi_01_2021_Editorial_Screenshot_WEBTechnische Entwicklungen wie künstliche Intelligenz, Blockchain und digitale Plattformen werfen in nahezu allen Rechtsgebieten neuartige Fragestellungen auf: Haben beispielsweise blockchain-basierte Token Sachqualität, wie lassen sie sich übertragen, ist ihre Emission prospektpflichtig? Welche Sanktionsmöglichkeiten bestehen nach Hacker-Angriffen? Sollte man künstlicher Intelligenz Rechtspersönlichkeit zuschreiben, welche Rolle spielt sie beim Vertragsschluss, welche delikts- und strafrechtlichen Folgen haben Fehlentscheidungen, etwa bei Unfällen autonom fahrender Fahrzeuge?

Die RDi hat den Anspruch, das Recht in seiner ganzen Breite abzubilden, und zwar mit „digitalem Scheinwerfer“. Die Zeitschrift behandelt Rechtsfragen, die sich aus neueren technischen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung ergeben, unabhängig vom Rechtsgebiet. Auch die Kategorien der RDi sind themenbezogen, nicht nach Rechtsgebieten geordnet. Um wiederum ein Beispiel zu geben: Der Bereich FinTech betrifft nicht nur das Bankaufsichts- und Kapitalmarktrecht, sondern spricht auch IT- und Steuerrechtler an. Die RDi hebt diese Themen aus der Tiefe rechtlicher Spezialzeitschriften und gibt ihnen eine Bühne, auf der sie umfassend betrachtet werden können.

Den Anspruch, die Digitalisierung im Recht abschließend zu behandeln, kann diese Zeitschrift freilich nicht geltend machen. Sie versteht sich dennoch nicht als Nischenprodukt für das IT-Recht als eine Kernmaterie der Digitalisierung. Vielmehr zieht sie die Konsequenz daraus, dass die rechtlichen Herausforderungen der Digitalisierung längst den eng begrenzten Bereich des klassischen IT-Rechts überschritten haben. Sie soll die Digitalisierung daher rechtsgebietsübergreifend behandeln und Juristinnen und Juristen in ihren jeweiligen Spezialgebieten abholen. Wer heute rechtlich berät, entscheidet oder forscht, kommt selbst in angestammten Rechtsgebieten wie dem Vertragsrecht, dem Gesellschaftsrecht oder dem Bankaufsichtsrecht um neuere technische Entwicklungen nicht mehr herum. Die RDi stellt rechtsgebietsübergreifende Verknüpfungen durch die „Brille der Digitalisierung“ her. Sie ist damit eine breit aufgestellte juristische Fachzeitschrift, die sich thematisch nur durch einen Begriff einschränkt: Digital.

Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, wünschen wir durch die Lektüre Information, Inspiration und kritische Denkanstöße gleichermaßen – gleich in welchen Rechtsgebiet Sie „eigentlich“ tätig sind. Denn: Everything that can be digital will be digital.

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