Die britische Regierung will mit einer drastischen Verschärfung der Geldstrafen für illegale Beschäftigung und Beherbergung gegen unerlaubt eingereiste Menschen vorgehen. Die stark gestiegene Migration ist für Premierminister Sunak eines der wichtigsten Wahlkampfthemen.
Wer einen irregulären Migranten zu Hause aufnimmt, muss nunmehr pro Person 5.000 Pfund (5.866 Euro) zahlen - bisher waren es 80 Pfund. Bei Vermietungen werden nun 10.000 Pfund fällig statt 1.000 Pfund. Bei wiederholten Verstößen verdoppelt sich die Strafe. Auch Arbeitgeber müssen deutlich mehr als bisher bezahlen, wenn sie Menschen ohne die notwendigen Papiere einstellen – 45.000 statt 15.000 Pfund pro Person und im Wiederholungsfall 60.000 Pfund.
"Wir machen große Fortschritte dabei, das Geschäftsmodell übler Menschenschmuggler zu zerstören", sagte Innen-Staatssekretär Michael Tomlinson. "Aber betrügerische Arbeitgeber und Vermieter, die bereitwillig illegalen Einwanderern erlauben, für sich zu arbeiten und ihre Immobilien zu mieten, untergraben unsere Bemühungen." Das sei ein Affront gegen ehrliche, hart arbeitende Menschen.
Die zuletzt stark gestiegene Migration ist für die Konservative Partei von Premierminister Rishi Sunak eines der wichtigsten Themen vor der Parlamentswahl, die in diesem Jahr stattfinden soll. Vor allem die Ankunft Zehntausender Menschen in kleinen Booten über den Ärmelkanal ist den Tories, die in Umfragen abgeschlagen hinter der sozialdemokratischen Labour-Partei liegen, ein Dorn im Auge.
Mit harten Gesetzen will Sunak die Wende schaffen. So sollen irreguläre Migranten ungeachtet ihrer persönlichen Umstände nach Ruanda abgeschoben werden. Das entsprechende Gesetz, mit dem das ostafrikanische Land trotz Warnungen von Menschenrechtsaktivisten zum sicheren Drittstaat erklärt werden soll, war im Unterhaus mit Regierungsmehrheit angenommen worden. Im Oberhaus droht aber Widerstand. Auch Tory-Mitglieder kritisierten die Pläne scharf.
Das Oberste Gericht in London hatte im November entschieden, dass Sunaks Ruanda-Pläne rechtswidrig sind und damit eine Entscheidung des Berufungsgerichts bestätigt.
Aus der Datenbank beck-online
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