London darf Asylbewerber nicht nach Ruanda abschieben

Die britische Regierung ist vor Gericht mit ihren Plänen gescheitert, Asylbewerber nach Ruanda abzuschieben. Das Vorhaben der konservativen Innenministerin Suella Braverman sei rechtswidrig, so ein Berufungsgericht in London am 29.06.2023. Ruanda könne nicht als sicheres Drittland betrachtet werden. Grund sind laut Gericht Mängel im dortigen Asylverfahren. Die Entscheidung kann noch beim obersten britischen Gericht angefochten werden.

Ziel: Abschreckung von Migranten

Bravermans Pläne sehen vor, dass irregulär nach Großbritannien eingereiste Menschen – ungeachtet ihrer Herkunft und ohne Prüfung ihres Asylantrags – festgehalten und so bald wie möglich nach Ruanda abgeschoben werden. Sie sollen dann dort um Asyl ersuchen. Eine Rückkehr nach Großbritannien ist nicht vorgesehen. Mit der Regierung in Kigali, die von Bürgerrechtlern wegen Verstößen gegen die Menschenrechte wiederholt kritisiert wurde, gibt es eine entsprechende Abmachung. Die britische Regierung will damit Migranten abschrecken, die irregulär in kleinen Booten über den Ärmelkanal einreisen. Im vergangenen Jahr kamen mehr als 45.000 Menschen auf diesem Weg nach Großbritannien – obwohl konservative Kräfte angekündigt hatten, mit dem Brexit werde die Migration abnehmen.

Abschiebung in Heimatländer trotz Asylanspruch zu befürchten

Das Vorhaben von Braverman und Premierminister Rishi Sunak war international scharf kritisiert worden. Menschenrechtler bezeichneten es als Verstoß gegen internationale Verpflichtungen. Vom Berufungsgericht in London hieß es nun, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass Schutzsuchende von Ruanda aus wieder in ihre Heimatländer abgeschoben würden, obwohl sie einen Asylanspruch hätten. Großbritannien hat keine Kapazitäten zur Aufnahme von Migrantinnen und Migranten aufgebaut und seit dem Brexit kein Rücknahmeabkommen mehr mit der EU. Zahlreiche Menschen sind deshalb in Hotels untergebracht, was hohe Kosten für die Steuerzahler verursacht.

Redaktion beck-aktuell, 29. Juni 2023 (dpa).