Der Bundesrat wählte die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, zur neuen Bundesratspräsidentin. Die Länderkammer machte auch den Weg für das Bürokratieentlastungsgesetz und das Gesetz gegen Betrug mit Schrottimmobilien frei.
Die Länderkammer wählte die Rehlinger einstimmig zu ihrer Vorsitzenden. Sie tritt ihr Amt am 1. November an und löst Manuela Schwesig aus Mecklenburg-Vorpommern ab, die im kommenden Jahr als erste Vizepräsidentin weiterhin Teil des Präsidiums bleibt. Zum zweiten Vizepräsidenten wählte der Bundesrat den Bremer Bürgermeister und Präsidenten des Bremer Senats Andreas Bovenschulte.
Nach dem Bundestag vor knapp einem Monat hat am Freitag auch der Bundesrat dem "Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie" zugestimmt. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehören unter anderem eine Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von nur noch acht statt bisher zehn Jahren, eine zentrale Vollmachtsdatenbank für Steuerberater und Erleichterungen bei Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen, indem zukünftig die Unterlagen online zur Verfügung gestellt werden können.
Außerdem entfällt die Hotelmeldepflicht für deutsche Staatsangehörige, mehr Rechtsgeschäfte können künftig per E-Mail, SMS oder Messenger-Nachricht abgeschlossen werden, ohne dass eine eigenhändige Unterschrift nötig wäre. Die Bedingungen von Arbeitsverträgen können künftig per E-Mail verschickt werden und Steuerbescheide werden digital zugestellt. Die Bundesregierung erwartet finanzielle Entlastungen in Höhe von 944 Millionen Euro pro Jahr.
Auch das Gesetz zur Bekämpfung missbräuchlicher Ersteigerungen von Schrottimmobilien passierte den Bundesrat. Im Fokus des Gesetzes stehen Fälle, in denen Gebäude bei Zwangsversteigerungen erworben werden und gleich, etwa durch Mieteinnahmen, finanziell genutzt werden. Dies ist bei Versteigerungen möglich, da man hier bereits mit dem Zuschlag und nicht erst mit dem Eintrag ins Grundbuch Eigentümer des Grundstücks wird.
Das neue Gesetz ermöglicht es Gemeinden, in einem Zwangsversteigerungsverfahren die gerichtliche Verwaltung des Grundstücks zu beantragen. Solange diese andauert, gehen Mieteinkünfte nicht an den Ersteher, sondern an den bestellten Verwalter.
Heute hat der Bundesrat auch über das Sicherheitspaket abgestimmt. Dabei verwehrte die Länderkammer einem Teil der Regelungen ihre Zustimmung.
Aus der Datenbank beck-online
Drasdo: § 94a ZVG – eine unzulängliche Norm am falschen Platz, IVR 2024, 81
Schmidberger, ZfIR-Zeitschriftenkompass – Sonderausgabe zum geplanten Schrottimmobiliengesetz, ZfIR 2024, 467
von Steinau-Steinrück/Thurne, Weniger Zettel und mehr Digitalisierung im Arbeitsrecht, NJW-Spezial 2024, 626