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MMR - Zeitschrift für das Recht der Digitalisierung, Digitalwirtschaft und IT

Anke Zimmer-Helfrich und Christine Völker-Albert

Liebe Leserinnen und Leser,

wir präsentieren Ihnen heute die neue Ausgabe der MMR mit einem noch schärfer umrissenen und genaueren Zuschnitt zu all den Digitalisierungs-, Datenwirtschafts- und IT-Themen, die wir seit nun über 27 Jahren und mehr als 300 Ausgaben (inkl. Beilagen) für Sie zuverlässig aufspüren und aufbereiten. Mit den beiden Schwesternzeitschriften Zeitschrift für Datenschutzrecht (ZD) und Zeitschrift für Künstliche Intelligenz und Recht (KIR) bilden wir nun den perfekten Rahmen, um Sie durch die (Un-) Tiefen der europäischen Digitalstrategie und deren nationale Umsetzung zu begleiten und unserem Anspruch als führende Zeitschrift in diesen Themenbereichen gerecht zu werden.

Mit dem leicht angepassten Titel „Zeitschrift für das Recht der Digitalisierung, Digitalwirtschaft und IT“ und der ab 15.1.2025 erhältlichen MMR-App bilden wir in der Zeitschrift ab, was unsere Leserinnen und Leser aus den beratenden Berufen und der Wissenschaft benötigen: Eine verlässliche und wissenschaftlich fundierte Quelle, um umfassend und vorausschauend zu informieren und sich somit den notwendigen Wissensvorsprung zu verschaffen. Die immer größer werdende Flut an Digitalgesetzen aus der EU und weltweit ist dabei die Herausforderung für uns alle.

Mit unserem Online-Newsdienst „MMR-Aktuell“, der zwei Mal im Monat erscheint, greifen wir die Themen schon früh in Form von Meldungen und Kurzbeiträgen auf. Im zweiten Schritt wird dann erneut geprüft, ob und wie weit die Themen tatsächlich in der rechtlichen Umsetzung sind und wie man diese in den Alltag implementiert. Das begleiten wir anschließend im Heft mit entsprechenden Editorials, Beiträgen oder zusätzlichen Beilagen. Wir geben unseren Leserinnen und Lesern Werkzeuge an die Hand, um für die neu aufkommenden Sachverhalte gerüstet und hinreichend vorbereitet zu sein. Handreichungen, mögliche Lösungsvorschläge und konkrete Klauseln helfen - neben den zahlreichen und speziell für unsere Themenfelder aufbereiteten Entscheidungen mit weiterführenden Anmerkungen - dieses Angebot abzurunden. Gerne möchten wir Sie an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass alle abgedruckten Beiträge der MMR zuvor ein Double-Blind-Peer-Review-Verfahren durchlaufen. Dh sie werden nicht nur von uns als Chefredaktion gelesen und bewertet, sondern in anonymisierter Form ebenso von zwei weiteren Gutachtern, die dem Herausgeber-Team der MMR angehören, um den hohen inhaltlichen Qualitätsmaßstäben, die wir für Sie anlegen, zu erfüllen. Warum Double-Blind? Weil die Gutachter die Autoren nicht kennen und umgekehrt die Autorin bzw. der Autor für die Gutachter nicht ersichtlich ist.

Diese Fülle an täglich größer werdenden Informationen und insbesondere durch die Digitalgesetzgebung geprägten (neuen) Themenbereiche können wir als Redaktion nicht allein bewerkstelligen. Unser bewährtes MMR-Herausgeber-Team wird daher nun noch um zehn weitere ausgewiesene Expertinnen und Experten bereichert:

Prof. Dr. Maximilian Becker, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Immaterialgüterrecht und Medienrecht an der Universität Siegen

Paula Cipierre, Director of Data Ethics & Innovation, ada Learnings GmbH, Düsseldorf

RA Dr. habil Christian Förster, Partner, Bartsch Rechtsanwälte, Karlsruhe

Ass.-Prof. Dr. Lena Hornkohl, LL.M., Tenure Track Professur für Europarecht an der Universität Wien; Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung

Prof. Dr. Oliver Kreutz, LL.M., Professur für Zivilrecht mit der Vertiefungsrichtung Immaterialgüterrecht, Rechtsfragen der Digitalisierung und Wettbewerbsrecht, Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften

Prof. Dr. Katharina Kaesling, LL.M., Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Geistiges Eigentum, insbesondere Patentrecht, sowie Rechtsfragen der KI an der TU Dresden

Prof. Dr. Tobias Lutzi, LL.M., MJur, Juniorprofessor für Privatrecht an der Universität Augsburg

Prof. Dr. Juliane K. Mendelsohn, Juniorprofessur Fachgebiet Law and Economics of Digitization an der TU Ilmenau

Prof. Dr. Christian Rückert, Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und IT-Strafrecht, Universität Bayreuth

Prof. Dr. Björn Steinrötter, Juniorprofessur für IT-Recht und Medienrecht (Tenure Track), Universität Potsdam

Einige unserer neuen Herausgeber haben bereits in dieser Ausgabe Beiträge beigesteuert: So eröffnet Juliane K. Mendelsohn zusammen mit Nina L. Färber diese Ausgabe mit einem Beitrag zum Digital Markets Act (DMA) und dem neuen Pay-or-Consent-Modell des Meta-Konzerns. Das Verfahren wandelte sich von einer kartellrechtlichen zu einer zunehmend auch datenschutzrechtlich geprägten Kontroverse. Zur Bewertung des Modells und zur Einordnung von Art. 5 Abs. 2 DMA als Querschnittsmaterie, beleuchten sie den kartellrechtlichen und auch rechtsökonomischen Hintergrund des deutschen Kartellverfahrens gegen Meta zum Umgang mit voneinander abhängenden Marktversagensgründen.

Im zweiten Beitrag geht es um die „Maschinenlesbarkeit“ von Informationen. Hans Brorsen und Richard Falk erläutern darin die neue „Formvorschrift“ der EU-Digitalregulierung (Datenschutz-Grundverordnung - DS-GVO; RL (EU) 2019/790 - DSM-RL; Digital Services Act - DSA, Data Act - DA und KI-Verordnung - KI-VO), nach der digitale Objekte zunehmend in einem maschinenlesbaren Format zur Verfügung gestellt werden sollen. Was genau bedeutet Maschinenlesbarkeit von Informationen? Welche Formate sind konkret geeignet, um Informationen in maschinenlesbarer Form bereitzustellen? Der Beitrag gibt viele aktuelle Beispiele anhand derer er eine computer- und rechtswissenschaftliche Einordnung der Thematik gibt und je nach Handlungskontext und Herausforderung konkrete Lösungsvorschläge macht.

„Leistungs- und Preisanpassungsklauseln - Mittel der Wahl oder Papiertiger?“ lautet der Titel des Beitrags von Philipp M. Kühn und Sarah Pamme. Hierin geben die beiden Autoren einen Überblick über die Rechtsprechungsvorgaben zur wirksamen Vereinbarung der o.g. Klauseln und suchen nach einer Antwort auf die Frage, ob diese Vorgaben auf IT-Verträge übertragen werden können. Die Klauseln sollen die dynamische Anpassung von Preisen und Leistungen an veränderte Rahmenbedingungen ermöglichen. Sie gewinnen heute zunehmend an Bedeutung, die Rechtsprechung aber stellt hohe Anforderungen an ihre Ausgestaltung. Der Hintergrund: Transparenz und Fairness. Kann diese Rechtsprechung noch den dynamischen wirtschaftlichen Entwicklungen gerecht werden?

Mit Christian Förster ist ein weiterer der neuen Herausgeber mit einem Beitrag in unserer ersten Ausgabe 2025 vertreten und erweitert seine Rubrik „IT-Vertragspraxis“ im fünften Teil der Reihe um das Thema „Cloud-Computing (Saas, Paas und Iaas)“. Dieser Themenkomplex ist in der Praxis zunehmend relevant, werden doch immer mehr IT-Dienstleistungen „in die Cloud“ verlagert, also bestimmte digitale Ressourcen über das Internet verfügbar gemacht. Welche Typen von Cloud-Computing-Verträgen gibt es? Worin unterscheidet sich dieser Vertrag vom gewöhnlichen Hardware- oder Software-Mitvertrag? Gewohnt praxisnah und anschaulich gibt Förster konkrete Formulierungsvorschläge für diesen Vertragstyp und erläutert, wo die Herausforderungen liegen und wie für diese Fallstricke eine möglichst passgenaue Lösung aussehen kann.

Im Rechtsprechungsteil wird wie gewohnt ein bunter Strauß von Themen der MMR abgedeckt: Der EuGH entschied am 10.9.2024 - C-48/22 P in der Rs. Google Shopping. Hier ging es um eine Geldbuße wegen des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung durch die Begünstigung des eigenen Preisvergleichsdienstes, mit dem die Google LLC und die Alphabet Inc. die Aufhebung des EuG-Urteils (T-612/17) begehrten. In einem weiteren Urteil des EuGH wurde zur Verzinsung eines Rückforderungsanspruchs bei einem überhöhten Bußgeld entschieden. Bei den internationalen Gerichten urteilte der ÖOGH zum Herkunftslandprinzip für Unterlassungsansprüche in sozialen Netzwerken nach dem DSA und das OLG Wien zum Erlöschen des Widerrufsrechts bei Streamingdiensten. In der deutschen Gerichtsbarkeit hat der BGH u.a. zu einem Angebot kostenloser Stellenanzeigen im Online-Portal eines Landkreises (mAnm Gabriela von Wallenberg) sowie zur überragenden marktübergreifenden Bedeutung von Amazon für den Wettbewerb entschieden. Das Online-Gesundheitsportal des BMG für Gesundheit - „gesund.bund.de“ war Gegenstand einer Entscheidung des OLG Köln. Gleich zweimal setzte sich das LG Berlin II mit dem verbraucherschutzrechtswidrig gestalteten Bestellvorgang einer Dienstleistung auseinander. Konkret ging es jeweils um Mieter, die der Ansicht waren, dass der Vermieter mehr Miete erhalten hatte, als ihm nach der Mietpreisbremse zustand. Für die Rückforderung wurde ein Mietrechtsportal beauftragt, bei dem iRd Bestellvorgangs kein Hinweis auf die Zahlungspflicht einer Provision im Erfolgsfall enthalten war. Ob und wenn ja unter welchen Voraussetzungen Schadensersatz bei einer abgebrochenen eBay-Auktion zu zahlen ist legte das AG Gera fest. Das LAG Köln urteilte zu einer fristlosen Kündigung aufgrund der Weiterleitung von Kunden-E-Mails an ein Konkurrenzunternehmen. Schließlich befasste sich das VG Köln mit dem offenen Netzzugang im Streitbeilegungsverfahren.

Wir freuen uns auf ein weiteres spannendes Jahr im Zeichen der Digitalisierung, Datenwirtschaft und IT, in dem wir Sie im Print, in der App und Online begleiten dürfen.

Ihre

Anke Zimmer-Helfrich und Christine Völker-Albert

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