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Effektivere Bekämpfung rechtswidriger und terroristischer Internetinhalte

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

MMR-Aktuell 2024, 01354   In einem Austausch mit Internetunternehmen, Vertretern der Zivilgesellschaft und den zuständigen Behörden hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser eine gemeinsame Bestandsaufnahme zur Effektivität der bisher unternommenen Maßnahmen und zu zusätzlichen Handlungsmöglichkeiten gegen Hass im Netz vorgenommen.

Nach dem Angriff der Terrororganisation Hamas auf Israel hat die Verbreitung rechtswidriger Inhalte, Desinformation sowie von Hass und Hetze in nahezu allen sozialen Medien erheblich zugenommen. Mit dem europäischen Digital Services Act (DSA) und der europäischen Verordnung zur Verhinderung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (TCO-VO) gibt es gesetzliche Grundlagen, um die Verbreitung rechtswidriger und speziell terroristischer Internetinhalte effektiver zu verhindern. Für die von der EU-Kommission benannten sehr großen Online-Plattformen (Very Large Online Platforms – VLOPs) und Suchmaschinen (Very Large Search Engines (VLSEs) mit über 45 Mio. aktiven Nutzern in der EU bestehen jetzt erhöhte Anforderungen, die u. a. eine Risikobewertung und -minderung von Desinformation und illegaler Hassrede umfassen. Seit dem 17.2.2024 gilt der DSA unmittelbar nicht mehr nur für VLOPs sondern auch für andere Plattformen. Durch den DSA gelten auch geänderte Melde- und Abhilfeverfahren für rechtswidrige Inhalte. Dazu gehört, Meldungen von vertrauenswürdigen Hinweisgebern zu priorisieren.

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch Ventzke MMR-Aktuell 2023, 01102 mwN; MMR-Aktuell 2023, 455186 und MMR-Aktuell 2023, 455845.

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