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BSI: Schwachstelle im eID-System?

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
MMR-Aktuell 2024, 01352 Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wurde kürzlich von einem IT-Sicherheitsforscher auf eine vermeintliche Schwachstelle im eID-System hingewiesen.

Bei dem beschriebenen Szenario handelt es sich nicht um einen Angriff auf das eID-System selbst oder eine Schwachstelle in den zugehörigen Sicherheitsfunktionen. Die Online-Ausweisfunktion sei weiter die sicherste Möglichkeit sich digital auszuweisen.

Um die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises missbräuchlich verwenden zu können, ist ein mehrstufiger Cyberangriff auf ein mobiles Endgerät der Anwenderinnen und Anwender erforderlich. Dazu muss das mobile Gerät entweder vollständig kompromittiert werden oder die Anwenderinnen und Anwender müssen aktiv eine entsprechend manipulierte App installieren. Des Weiteren ist es bei jedem einzelnen Angriffsvorgang notwendig, den Ausweis physisch an der NFC-Schnittstelle zu platzieren. Ein vergleichbarer Angriff wäre auch bei zahlreichen weiteren Online-Diensten denkbar. Aus Sicht des BSI sind grundlegende Sicherheitsmaßnahmen der Anwenderinnen und Anwender ausreichend, um einen erfolgreichen Angriff unmöglich zu machen

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch MMR-Aktuell 2023, 458419.

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