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BfDI: Einhaltung der Grundrechte bei Chatkontrolle

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

MMR-Aktuell 2024, 01355   Die Verhandlungen zum EU-Verordnungsentwurf zur Bekämpfung des sexuellen Online-Kindesmissbrauchs (CSA-Verordnung) gehen aktuell in eine entscheidende Phase. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDPS) haben anlässlich dessen in einer Gemeinsamen Stellungnahme den EU-Gesetzgeber dazu aufgerufen, die wesentlichen Änderungsvorschläge des Europäischen Parlaments zu unterstützen.

Gleichzeitig teilt der BfDI die von seinen europäischen Kollegen geäußerte Kritik an der vom Europäischen Parlament formulierten Ausgestaltung von sog. Aufdeckungsanordnungen. Das Europäische Parlament hatte offengelassen, ob ein Auslesen der privaten Kommunikation auch über die konkret verdächtigen Personen hinausgehen könnte. Mit dem Vorschlag des Europäische Parlaments soll außerdem das Scannen nach bisher unbekanntem kinderpornographischen Material möglich bleiben, obwohl die dazu genutzten Technologien noch immer hohe Fehlerquoten aufweisen.

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch ZD-Aktuell 2024, 01552 mwN und MMR-Aktuell 2024, 01346.

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