CHB_RSW_Logo_mit_Welle_trans
Zeitschrift für Datenschutz | Banner

Neue Transparenzvorschriften in der EU ab 1.1.2024

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.
MMR-Aktuell 2024, 01273   Am 1.1.2024 sind neue Transparenzvorschriften in Kraft getreten, die den EU-Mitgliedstaaten helfen werden, gegen Mehrwertsteuerbetrug vorzugehen. Durch diese neuen Vorschriften werden die Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten auf Zahlungsinformationen zugreifen können, die es ihnen ermöglichen, Mehrwertsteuerbetrug leichter aufzudecken.

Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf dem elektronischen Handel, der für Mehrwertsteuerverstöße und -betrug besonders anfällig ist. Dies führt wiederum zu Verlusten bei den Steuereinnahmen, mit denen zentrale öffentliche Dienste bezahlt werden. ZB vertreiben einige Online-Verkäufer ohne physische Präsenz in einem EU-Mitgliedstaat Waren und Dienstleistungen an EU-Verbraucher, ohne sich irgendwo in der EU für Mehrwertsteuerzwecke zu registrieren oder indem sie einen geringeren als den tatsächlichen Wert ihrer Online-Verkäufe melden. Die Mitgliedstaaten benötigen daher stärkere Instrumente, um rechtswidriges Verhalten aufzudecken und zu unterbinden.

Ab dem 1.1.2024 müssen diese Zahlungsdienstleister die Empfänger grenzüberschreitender Zahlungen überwachen, und ab dem 1.4.2024 müssen sie den Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten Informationen über diejenigen Zahlungsempfänger übermitteln, die mehr als 25 grenzüberschreitende Zahlungen pro Quartal erhalten. Diese Informationen werden dann in einer neuen, von der Europäischen Kommission entwickelten europäischen Datenbank – dem zentralen elektronischen Zahlungsinformationssystem (CESOP) – zentral erfasst und dort gespeichert, aggregiert und mit anderen Daten abgeglichen.

Anzeigen

MMR kostenlos testen

IT-Recht Plus Premium

BECK Stellenmarkt

Teilen:

Menü