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BSI und BKartA verlängern die Zusammenarbeit

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

MMR-Aktuell 2024, 01271   Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und das Bundeskartellamt verlängern ihre Zusammenarbeit im Bereich des digitalen Verbraucherschutzes. ISd Verbraucher bündeln die beiden Behörden bereits seit 2021 ihre Kompetenzen.

 Neben einem kontinuierlichen Austausch findet eine gegenseitige Unterstützung in den verbraucherschutzbezogenen Aufgabenfeldern statt – wie zB iRd Sektoruntersuchung Messenger- und Videodienste des BKartA, die das BSI mit einer technischen Analyse begleitet hatte. Die Zusammenarbeit wurde nun um weitere drei Jahre verlängert: Eine entsprechende Absichtserklärung unterzeichneten Claudia Plattner, Präsidentin des BSI, und Andreas Mundt, Präsident des BKartA. Die Zusammenarbeit zwischen beiden Behörden erfolgt unter Einhaltung rechtlicher Grenzen, der Wahrung von Amts- und Dienstgeheimnissen, Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie datenschutzrechtlicher Vorgaben.

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch MMR-Aktuell 2021, 443703.

 

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