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BNetzA: Aufruf zur Meldung von Geoblocking-Verstößen bei grenzüberschreitenden Online-Käufen

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

MMR-Aktuell 2023, 01253   Die Bundesnetzagentur (BNetzA) ruft Verbraucher dazu auf, Geoblocking-Verstöße bei grenzüberschreitenden Online-Einkäufen zu melden. So unterstützt sie Verbraucher dabei, europaweit ungehindert einkaufen zu können.

So weigern sich Anbieter immer wieder, Rechnungsadressen und Kreditkarten aus einem anderen EU-Land zu akzeptieren, blockieren Versionen ihres Onlineshops beim Zugang aus anderen EU-Ländern oder verweigern die Lieferung innerhalb ihres Liefergebiets. Anbieter von Waren und Dienstleistungen, die innerhalb des EU-Binnenmarkts tätig sind, dürfen den Zugang zu ihren Online-Shops und den Erwerb von Waren und Dienstleistungen nicht auf Grund der Herkunft ihrer Kunden, welche die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes besitzen oder ihren Wohnsitz in einem EU-Land haben, einschränken. Ausnahmen von der Geoblocking-Verordnung (VO (EU) 2018/302) gelten zB bei Streaming-Diensten oder Dienstleistungen im Finanz-­, Gesundheits- oder Verkehrsbereich.

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch MMR-Aktuell 2023, 01198MMR-Aktuell 2022, 452819 und MMR-Aktuell 2023, 01141.

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