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BMJ: Reform des § 142 StGB – auch digitale Unfallmeldung soll möglich werden

Wolfgang Kuntz ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht in Saarbrücken.

MMR-Aktuell 2023, 01252   Das Bundesministerium der Justiz hat auch unter Berücksichtigung der Fachliteratur und der Rechtspraxis eine Reihe von Delikten identifiziert, die aufgehoben oder angepasst werden sollen. Dazu gehört u. a. auch § 142 StGB. In einem Eckpunktepapier wurden die verschiedenen Vorschläge zusammengefasst.

Mit dieser Vorschrift wird derjenige sanktioniert, der sich unerlaubt, d. h. entgegen den bestehenden Warte- und Auskunftspflichten, von einem Unfallort entfernt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die übrigen Unfallbeteiligten und Geschädigten die notwendigen Informationen erhalten, welche zur Geltendmachung etwaiger zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche erforderlich sind. Für Konstellationen bei Unfällen mit bloßen Sachschäden sollen – alternativ zur ansonsten weiterhin bestehenden Wartepflicht – eine Meldepflicht eingeführt sowie Meldestellen eingerichtet werden, an die zukünftig diese notwendigen Informationen auch digital übermittelt werden können. Hierdurch würde eine zeitgemäße sowie bürgerfreundliche Option geschaffen.

Weiterführende Links

Vgl. hierzu auch ZD-Aktuell 2015, 04802.

 

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